ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass die Kontingente nur noch bis zum 31.12.2024 für eine SCHUFA-Auskunft eingelöst werden können. Ab Januar 2025 arbeiten wir mit einer anderen Auskunftei zusammen, über die Sie Bonitätsauskünfte beziehen können. Bereits erworbene Kontingente bleiben erhalten und können auch in Zukunft eingelöst werden.
Stückpreis: € 19,95
Für Mitglieder: € 16,95
SCHUFA-MieterBonitätsauskunft
Bevor Sie Ihre Immobilie vermieten, sollten Sie sich Sicherheit über die Zahlungsfähigkeit Ihres Mieters verschaffen!
Mit den Informationen der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft wird die Solvenz potentieller Mietvertragspartner online geprüft.
SCHUFA-MieterBonitätsauskunft - Schutz vor Zahlungsstörungen und Mietausfall
Bevor Sie Ihr Eigentum einem Mieter überlassen, überprüfen Sie dessen Identität, Bonität und Zahlungsverhalten. Verlassen Sie sich dabei auf das Know-How der führenden Auskunftei in Deutschland. Der Datenbestand zu 66,3 Millionen natürlichen Personen ist einmalig und sorgt für die hohe Qualität der Auskünfte. So trägt die SCHUFA zur Absicherung Ihrer Mieteinnahmen bei.
Kommt der Mietinteressent seiner Zahlungsverpflichtung nach?
Zahlt der potentielle Mieter regelmäßig seine Rechnungen? Wurde eine Vermögensauskunft (früher „eidesstattliche Versicherung“) abgegeben oder ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mietinteressenten eröffnet? Wurden titulierte Mietschulden von gewerblichen Vermietern oder beauftragten Inkassounternehmen eingemeldet? Verschaffen Sie sich schnell und unkompliziert Klarheit – mit der SCHUFA-MieterBonitätsauskunft.
SCHUFA-Gegenseitigkeitsprinzip
Die SCHUFA speichert nicht nur Zahlungsstörungen oder -ausfälle sondern insbesondere auch sogenannte Positivdaten, wie vertragsgemäß bediente Ratenzahlungen, Kredite, Girokonten o.ä.. (zu über 90% der Personen, zu denen die SCHUFA Daten speichert, liegen ausschließlich positive Vertragsinformationen vor).
Die Informationen dazu erhält die SCHUFA durch den regelmäßigen Austausch mit ihren Vertragspartnern, die an das SCHUFA-Verfahren angeschlossen sind. Die Datenfülle und -qualität sowie deren Aktualität basiert auf dem SCHUFA-Gegenseitigkeitsprinzip. Bei den angeschlossenen Unternehmen handelt es sich vornehmlich um Banken, Sparkassen, Handelsunternehmen, Inkassounternehmen, Telekommunikationsgesellschaften und Energieversorger.
Geprüfte Identität des Mietinteressenten
Der umfassende Datenbestand ermöglicht eine integrierte Identitätsprüfung des potentiellen Mieters durch die SCHUFA. Eine Leistung, die Sie bei anderen Auskunfteien, deren Datenbasis überwiegend auf Negativinformationen beruht, nicht erwarten können. Wird ein Mietinteressent im Datenbestand nicht gefunden, kann dies ein Indiz für die Vorgabe einer falschen Identität sein. In diesem Fall sollten Sie den Interessenten darauf ansprechen.
Voraussetzung für den Bezug
Berechtigtes Interesse?
Damit Sie als Vermieter eine SCHUFA-MieterBonitätsauskunft anfordern können, muss bei Ihnen ein berechtigtes Interesse im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vorliegen und eine Information des Mietinteressenten über die Anfrage bei der SCHUFA erfolgen. Dazu bestätigt der Mietinteressent mittels Unterschrift, dass der SCHUFA-Hinweis nebst ergänzender SCHUFA-Information (Mieter-Selbstauskunft) zur Kenntnis genommen und ausgehändigt wurden.
Bei sogenannten Einmannbetrieben (z.B. Freiberuflern) gelten die oben genannten Informationspflichten gemäß Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).
Anzahl | Preis |
---|---|
1 - 9 | 19,95 € |
10 - 19 | 18,95 € |
20 - 49 | 17,96 € |
50 - Unbegrenzt | 16,96 € |