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Infos & Neuigkeiten

Berlin stellt private Vermieter unter Generalverdacht 19. Oktober 2026 - 10:02 Drucken

Berlin stellt private Vermieter unter Generalverdacht

Haus & Grund: Sondierungspapier darf keine Blaupause für Deutschland werden



Berlin, 19. Oktober 2026. Haus & Grund Deutschland warnt vor dem wohnungspolitischen Kurs von Linken, Grünen und SPD in Berlin. Geplante Vergesellschaftungen, eine neue Mietenaufsicht und eine Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft stünden für einen grundlegend falschen Umgang mit privatem Eigentum und privaten Vermietern.



Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke kommentiert:



„Private Vermieter sind keine Verdächtigen. Wer Vermietung politisch in die Nähe von Kriminalität rückt, vergiftet das Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern und schreckt genau diejenigen ab, die Wohnraum bereitstellen. Man kann private Eigentümer nicht zum Wohnungsbau einladen und sie gleichzeitig unter Generalverdacht stellen. Was in Berlin als Paradigmenwechsel angekündigt wird, darf nicht zur Blaupause für Deutschland werden. Unser Land braucht Menschen, die Wohnungen bauen, erhalten und vermieten. Der Staat sollte sie dafür gewinnen, statt sie zu überwachen und zu enteignen“

Einladung zur Veranstaltung am 19.11.2026 in Dortmund 19. Oktober 2026 - 1:42 Drucken

Immobilienvermögen über Generationen erhalten –

Vermögenspooling als Baustein einer vorausschauenden Nachfolgeplanung

Immobilienvermögen wird häufig über Jahrzehnte aufgebaut – und soll nicht selten auch über Generationen in Familienhand bleiben.

Doch spätestens bei der Nachfolge stellt sich die Frage: Wie lässt sich ein umfangreicher Immobilienbestand so strukturieren, dass er zusammengehalten, professionell gesteuert und gleichzeitig Schritt für Schritt vermögenserhaltend und geschützt an die nächste Generation übertragen werden kann?

Eine mögliche Antwort darauf bietet das Immobilienvermögenspooling. Dabei werden einzelne Immobilien in einer gemeinsamen gesellschaftsrechtlichen Struktur gebündelt. Statt künftig einzelne Grundstücke und Gebäude zu vererben oder zu verschenken, können Beteiligungsanteile an einem solchen Vermögenspool übertragen werden.

Das kann die Nachfolge erheblich vereinfachen – eröffnet aber zugleich eine Reihe von rechtlichen, steuerlichen und strategischen Fragen.

Vom Immobilienbestand zum Familienvermögen

Mit der Bündelung der Immobilien verändert sich zugleich die Art und Weise, wie das Vermögen organisiert und gesteuert wird. Entscheidungen über Verwaltung, Investitionen, Finanzierung oder den Verkauf einzelner Objekte können innerhalb der Gesellschaft nach festgelegten Regeln getroffen werden. Gerade wenn mehrere Familienmitglieder beteiligt sind, bietet dies die Möglichkeit, unterschiedliche Interessen und Vorstellungen in einen verlässlichen Ordnungsrahmen zu bringen.

Damit stellt sich die Frage, wie dieser Rahmen konkret ausgestaltet werden soll. Wer soll künftig entscheiden? Wer soll wirtschaftlich profitieren? Und wie lässt sich vermeiden, dass unterschiedliche Interessen innerhalb der Familie langfristig zu Konflikten führen?

Die Antworten darauf sollten idealerweise bereits bei der Errichtung des Vermögenspools berücksichtigt werden. Neben den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sind dabei auch die persönlichen Ziele der Beteiligten zu berücksichtigen.

GmbH oder GmbH & Co. KG – welche Rechtsform passt zum Vermögenspool?

Eine der ersten Entscheidungen betrifft die Wahl der geeigneten Rechtsform. Für einen Immobilienvermögenspool kommen insbesondere die GmbH und die GmbH & Co. KG in Betracht.

Beide Modelle können für einen Immobilienvermögenspool geeignet sein, unterscheiden sich jedoch in ihren gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Insbesondere für die spätere Übertragung auf mehrere Familienmitglieder kann die konkrete Ausgestaltung der Beteiligungs- und Stimmrechte eine wichtige Rolle spielen.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, welche Rechtsform „besser“ ist. Entscheidend ist vielmehr, welche Struktur zu den Zielen der Familie und zum Immobilienvermögen passt.

Der entscheidende Schritt: Wie kommen die Immobilien in den Pool?

Ist die passende Struktur gefunden, stellt sich die nächste entscheidende Frage: Wie werden die Immobilien auf den Vermögenspool übertragen?

Hier kommen – abhängig von der individuellen Situation – entgeltliche, unentgeltliche oder auch teilentgeltliche Gestaltungen in Betracht. Jede Variante kann unterschiedliche steuerliche und rechtliche Folgen haben.

Insbesondere die Einkommenssteuer, Schenkungssteuer und Grunderwerbssteuer müssen bei der Planung berücksichtigt werden. Auch bestehende Finanzierungen, Grundschulden und die bisherigen Eigentumsverhältnisse spielen eine Rolle.

Deshalb sollte die Übertragung einer Immobilie nie isoliert betrachtet werden. Die richtige Gestaltung entsteht erst aus dem Zusammenspiel von Gesamtvermögen einschließlich der Immobilien, Gesellschaftsstruktur und späterer Nachfolge.

Und wie kommt der Vermögenspool in die nächste Generation?

Mit der Errichtung eines Vermögenspools ist die Nachfolgeplanung noch nicht abgeschlossen. Vielmehr stellt sich die zentrale Frage, wann und wie die Beteiligungen auf die Zielgeneration übergehen sollen.

Eine Möglichkeit ist die frühzeitige Schenkung von Gesellschaftsanteilen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann dabei ein Nießbrauchvorbehalt interessant sein: Die nächste Generation erhält bereits Anteile, während sich die bisherige Generation beispielsweise bestimmte wirtschaftliche Rechte und Erträge vorbehält. Alternativ kann die Übertragung im Rahmen der testamentarischen Nachfolge erfolgen. Hier stellt sich wiederum die Frage, wie die Beteiligungen nach dem Erbfall verwaltet werden sollen. Eine Testamentsvollstreckung kann dabei – je nach individueller Zielsetzung – ein wichtiges Instrument sein, um Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Damit wird deutlich: Eine gute Nachfolgeplanung beantwortet nicht nur die Frage, wer das Vermögen erhält. Sie sollte auch regeln, wie mit dem Vermögen künftig umgegangen werden soll.

Genau hier setzt die Arbeit der NATIONAL-BANK Vermögenstreuhand GmbH an. Als unabhängiges Multi Family Office begleitet die NATIONAL-BANK Vermögenstreuhand GmbH Familien bei komplexen Vermögens- und Nachfolgefragen. Dabei geht es nicht nur um die Entwicklung einer einzelnen rechtlichen oder steuerlichen Lösung. Vielmehr steht die ganzheitliche Betrachtung des Vermögens und der familiären Zielsetzungen im Mittelpunkt.

Gerade bei größeren Immobilienvermögen kann das Immobilien-Office der NATIONAL-BANK Vermögenstreuhand GmbH eine wichtige Schnittstellenfunktion übernehmen: von der Analyse und Strukturierung des Immobilienvermögens über die Abstimmung mit Steuerberatern, Rechtsanwälten und Notaren bis hin zur langfristigen Begleitung und dem Vermögenscontrolling.

Denn eine erfolgreiche Nachfolge beginnt nicht erst mit dem Erbfall. Sie beginnt mit den richtigen Fragen – und möglichst früh.

Im Austausch mit den Immobilienexperten der NATIONAL-BANK

Die NATIONAL-BANK Vermögenstreuhand GmbH beschäftigt sich ganzheitlich mit den Fragen rund um die Strukturierung und generationenübergreifende Weitergabe von Immobilienvermögen. Dabei stehen insbesondere die individuellen Ziele der Eigentümerfamilie sowie die langfristige Sicherung und professionelle Begleitung des Vermögens im Mittelpunkt.

Wenn Sie sich mit der Zukunft Ihres Immobilienvermögens beschäftigen und mehr über mögliche Gestaltungswege erfahren möchten, laden wir Sie herzlich zu unserer gemeinsamen Veranstaltung mit der NATIONAL-BANK AG Dortmund im November ein. Dort werden unter anderem die Möglichkeiten des Immobilienvermögenspoolings, die Wahl der passenden Rechtsform sowie verschiedene Wege der Übertragung und Nachfolgeplanung näher beleuchtet.

Wir freuen uns über Ihre Anmeldung und darauf, Sie bei dieser Gelegenheit persönlich begrüßen zu dürfen. Die Teilnahme ist für Haus & Grund Mitglieder selbstverständlich kostenlos. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

 

Länder planen Ewigkeitssteuer auf Immobilien 14. Oktober 2026 - 16:35 Drucken

Länder planen Ewigkeitssteuer auf Immobilien



Haus & Grund: Abschaffung der Zehnjahresfrist wäre Vertrauensbruch gegenüber privaten Eigentümern



Berlin, 15. Oktober 2026. Haus & Grund Deutschland kritisiert die Empfehlung des Finanzausschusses des Bundesrates, die Zehnjahresfrist für private Immobilienverkäufe abzuschaffen. Gewinne aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien wären damit künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig. „Aus einer Steuer auf Spekulationsgeschäfte soll eine Ewigkeitssteuer auf Immobilien werden. Wer ein Mietshaus 20, 30 oder 40 Jahre hält, hat nicht spekuliert. Private Eigentümer nach Jahrzehnten beim Verkauf zur Kasse zu bitten, ist völlig inakzeptabel“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.



Besonders brisant: Nach der Empfehlung könnten auch Bestandsimmobilien erfasst werden, wenn deren bisherige Zehnjahresfrist beim Inkrafttreten noch nicht abgelaufen ist. Gleichzeitig soll die Ausnahme für selbst genutzte Immobilien verschärft werden: Künftig soll grundsätzlich eine zusammenhängende Selbstnutzung von mindestens 36 Monaten erforderlich sein, die frühestens sechs Monate vor der Veräußerung enden darf.



„Wer langfristig Eigentum aufbaut, für das Alter vorsorgt und über Jahrzehnte in seine Immobilie investiert, muss sich auf die steuerlichen Spielregeln verlassen können. Ihre nachträgliche Verschärfung wäre ein massiver Vertrauensbruch. Deutschland braucht mehr private Investitionen in Wohnraum und keine neuen Steuerfallen für Eigentümer. Der Bundesrat muss diesen Angriff auf das private Immobilieneigentum am Freitag stoppen“, fordert Warnecke. Über die Stellungnahme zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 berät der Bundesrat am 16. Oktober.

Erbschaftsteuer: Das kleine Mietshaus muss steuerfrei bleiben 12. Oktober 2026 - 9:29 Drucken

Erbschaftsteuer: Das kleine Mietshaus muss steuerfrei bleiben

Höhere Freibeträge sollen Familien vor Verkaufsdruck schützen



Berlin, 12. Oktober 2026. Anlässlich der heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer fordert Haus & Grund Deutschland, die steuerfreie Weitergabe von Immobilien innerhalb der Familie neu zu ordnen. Nicht nur das selbstgenutzte Familienheim, sondern auch kleinere Mehrfamilienhäuser müssen ohne erbschaftsteuerlich erzwungenen Verkauf an die nächste Generation weitergegeben werden können. Dafür müssen die persönlichen Freibeträge deutlich erhöht und künftig automatisch an die Preisentwicklung angepasst werden.



„Die Erbschaftsteuer darf nicht zur Neidsteuer auf das kleine Mietshaus werden. Wer ein solches Haus erbt, erbt keinen Geldkoffer, sondern Verantwortung für Wohnungen, Mieter und den Erhalt des Gebäudes“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die persönlichen Freibeträge liegen derzeit bei 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder. Ihre fehlende Anpassung an die Preisentwicklung ist auch Gegenstand des heutigen Verfahrens.



Haus & Grund Deutschland fordert deshalb höhere und dauerhaft dynamisierte Freibeträge. „Das kleine Mietshaus darf steuerlich nicht zum Luxusgut erklärt werden. Es muss genauso von Generation zu Generation weitergegeben werden können wie das selbstgenutzte Elternhaus“, so Warnecke. Eine regelmäßige Anpassung der Freibeträge würde verhindern, dass allein steigende nominale Immobilienwerte immer häufiger zu einer Erbschaftsteuerbelastung führen.

Umfrage: Traum vom Eigenheim ungebrochen – Mehrheit hält ihn für unrealistisch 5. Oktober 2026 - 9:13 Drucken

Umfrage: Traum vom Eigenheim ungebrochen – Mehrheit hält ihn für unrealistisch

Berlin, den 5. Oktober 2026 – Anlässlich des heutigen Welttags des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland mit einer repräsentativen Umfrage auf die wachsende Kluft zwischen dem Traum vom Eigenheim und seiner Realisierbarkeit aufmerksam: 76 Prozent der jungen Mieter wünschen sich, in einer eigenen Immobilie zu leben. Doch nur 39 Prozent halten es für realistisch, dass dieser Traum je in Erfüllung geht.

Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Der Wunsch nach der eigenen Immobilie ist ein elementarer Teil der DNA der deutschen Bevölkerung. Sie schafft Sicherheit, Geborgenheit und ist damit ein wichtiger Bestandteil einer zukunftsfähigen Gesellschaft. Es ist ein fatales Signal, dass die Mehrheit der Menschen nicht mehr daran glaubt, dass dieser Lebenstraum noch in Erfüllung geht."

Umfrageergebnisse:

1. Haben Sie den Wunsch, in einer Immobilie zu leben, die Sie selbst besitzen?

– 76 % Ja, 18 % Nein, 6 % Weiß nicht.

2. Wie realistisch ist es Ihrer Einschätzung nach, dass Sie unter aktuellen Bedingungen jemals in einer Immobilie wohnen werden, die Sie selbst besitzen?

– 39 % realistisch, 58 % unrealistisch, 3 % Weiß nicht.

3. Tut die Bundesregierung Ihrer Meinung nach genug, um den Besitz von Wohneigentum erreichbarer zu machen?

– 17 % Ja, 79 % Nein, 4 % Weiß nicht.

(Die repräsentative Umfrage wurde vom Meinungsforschungsinstitut Civey vom 14.09. bis 03.10.2026 unter rund 1.000 Mietern zwischen 18 und 45 Jahren durchgeführt.)

Deutschland gehört mit einer Wohneigentumsquote von rund 47 Prozent seit Jahren zu den Schlusslichtern in der Europäischen Union. Die Quote stagniert seit mehr als einem Jahrzehnt und bei den Jüngeren sinkt sie zunehmend.

„Eine geringe Eigentumsquote ist kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis politischer Fehlentscheidungen über Generationen hinweg. Das ließe sich ändern, aber auch die derzeitige Regierung hat offenbar kein Interesse daran. Noch schlimmer: Durch immer mehr Auflagen und staatliche Kostentreiber macht die Politik den Traum vom Eigenheim noch unerreichbarer. Das Umfrageergebnis zeigt: Eine große Mehrheit erwartet von der Politik deutlich mehr Engagement. Wir fordern die Bundesregierung auf, Wohneigentum gezielt zu fördern. Ein Eigenheim ist die beste Form der Altersvorsorge – und sie muss endlich wieder für die Mitte der Gesellschaft erreichbar werden", so Warnecke abschließend.

Milieuschutz: Koalitionsversprechen wird zum Etikettenschwindel 22. September 2026 - 11:34 Drucken

Haus & Grund fordert echte Ausnahme für selbstnutzende Eigentümer



Vor der Expertenanhörung zur Novelle des Baugesetzbuches am heutigen Mittwoch im Bundestag fordert der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland, selbstnutzende Eigentümer tatsächlich von den Regelungen des Milieuschutzes auszunehmen. Der Gesetzentwurf bleibe deutlich hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Statt der zugesagten Ausnahme sehe er lediglich einen bedingten Anspruch auf Genehmigung vor. „Die Koalition verspricht Freiheit und liefert neue Fesseln. Wer für jeden Umbau weiterhin einen Antrag stellen und jahrelange Folgewirkungen fürchten muss, ist vom Milieuschutz nicht ausgenommen“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.



Nach dem Entwurf könnten bauliche Veränderungen mit langfristigen Auflagen verbunden werden. Bei einer späteren Vermietung oder Veräußerung drohen weitere Genehmigungsvorbehalte und sogar Eintragungen ins Grundbuch. „Der Staat will Eigentümer noch Jahre nach einem Umbau kontrollieren. Wer wegen eines Arbeitsplatzwechsels, einer Trennung oder eines Pflegefalls umziehen muss, darf nicht in einer bürokratischen Falle landen. Das eigene Zuhause ist kein kommunales Bewirtschaftungsobjekt“, betonte Warnecke.



Haus & Grund Deutschland fordert den Bundestag deshalb auf, das Genehmigungsverfahren durch eine einfache Anzeige zu ersetzen. Die Ausnahme muss auch gelten, wenn eine Wohnung vor dem Einzug modernisiert oder altersgerecht umgebaut wird. Ebenso müssen unmittelbar dienende Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum erfasst sein. Eine spätere Aufgabe der Selbstnutzung darf keine neuen Bindungen auslösen. „Wer selbst in seiner Wohnung lebt, muss sie an seine Bedürfnisse anpassen dürfen. Ein glaubhafter Nachweis der Selbstnutzung reicht völlig aus. Alles Weitere ist Misstrauen in Gesetzesform“, so Warnecke.

Bauministerkonferenz: Länder müssen den Bund zu Reformen drängen 10. September 2026 - 10:00 Drucken

Bauministerkonferenz: Länder müssen den Bund zu Reformen drängen

Haus & Grund fordert weniger staatliche Regulierung beim Wohnen und Bauen

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland fordert die Bauminister der Länder auf, ihren Einfluss auf die Bundesregierung für bessere Rahmenbedingungen beim Wohnen und Bauen zu nutzen. Auf der Bauministerkonferenz am 10. und 11. September in Berlin stehen unter anderem das Mietrecht, das Wohngeld, eine Bundesbaugesellschaft und kostensenkende Baunormen auf der Tagesordnung. „Die Länder kennen die Probleme. Jetzt müssen sie in Berlin echte Reformen beschließen, denn nur weniger Regulierung und privates Engagement statt staatlicher Strukturen lösen die Wohnungsprobleme“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Beim Mietrecht fordert Haus & Grund Deutschland die Länder auf, weiterer Bürokratie auf Bundesebene entgegenzutreten. „Mietwucher muss verfolgt werden. Aber neue Regeln für alle Vermieter verringern das Wohnungsangebot. Die Länder müssen dem Bund klarmachen: Was fehlt, sind Wohnungen – Bürgerinnen und Bürger müssen wieder in die Lage versetzt werden zu bauen und Wohnraum anzubieten“, so Warnecke.

Zugleich sollten sich die Länder beim Bund für ein leistungsfähiges Wohngeld einsetzen. „Wer Menschen mit niedrigen Einkommen unterstützen will, muss das Wohngeld stärken, statt es massiv zu kürzen“, betonte Warnecke. Auch von einer Bundesbaugesellschaft hält Haus & Grund Deutschland nichts: „Eine Bundesbaugesellschaft wäre nichts weiter als ein teures Versorgungswerk für abgewählte Politiker. Deutschland braucht keinen staatlichen Baukonzern, sondern niedrigere Baukosten und bessere Investitionsbedingungen.“

Mieterbund diagnostiziert Wohnungsnot – und verlangt nach der falschen Medizin 1. September 2026 - 12:35 Drucken

Mieterbund diagnostiziert Wohnungsnot – und verlangt nach der falschen Medizin

Haus & Grund fordert mehr Wohnungsbau statt neuer Mietregeln und warnt vor Wohngeldkürzungen



Der neue Mietenreport des Deutschen Mieterbundes bestätigt aus Sicht von Haus & Grund Deutschland das zentrale Problem des Wohnungsmarktes: Es fehlen Wohnungen. Der Report beziffert die Lücke auf rund 1,4 Millionen Wohnungen. Trotzdem fordert der Mieterbund erneut stärkere Eingriffe in die Mietpreisbildung. „Der Mieterbund beschreibt die Krankheit inzwischen ziemlich genau – verlangt aber immer wieder nach derselben falschen Medizin. Mehr Regulierung im Mietrecht schafft keine einzige zusätzliche Wohnung“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.



Nach Angaben des Mieterbundes berichten 58 Prozent der befragten Mieter von gestiegenen Wohnkosten, 29 Prozent sorgen sich um die künftige Bezahlbarkeit ihrer Miete. Für Haus & Grund liegt die Antwort auf diese Befürchtungen darin, den Wohnungsbau zu stärken, statt immer stärker zu regulieren. „Man kann Investoren und private Vermieter nicht mit immer neuen Regeln abschrecken und sich anschließend darüber wundern, dass Wohnungen fehlen. Mietrecht ersetzt keine Baukräne“, so Warnecke.



Einigkeit besteht bei der Kritik an den geplanten Einsparungen beim Wohngeld. Sowohl Haus & Grund als auch der Deutsche Mieterbund warnen davor, dass die Bundesregierung die Unterstützung für Haushalte mit niedrigen Einkommen massiv kürzen will. „Wer soziale Härten vermeiden will, muss den Betroffenen direkt helfen. Beim Wohngeld zu kürzen, wäre deshalb genau das falsche Signal“, betonte Warnecke.


Wärmenetzpaket: Kein echtes Reformsignal aus Neuhardenberg 26. August 2026 - 14:48 Drucken

Wärmenetzpaket: Kein echtes Reformsignal aus Neuhardenberg

Haus & Grund warnt vor Abwürgen der Wärmewende



Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem geplanten Wärmenetzgesetz mehr Transparenz und eine stärkere Kontrolle der Fernwärmepreise schaffen will. Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht der Verband jedoch bei den mietrechtlichen Regelungen. „Die Bundesregierung versucht offensichtlich, für jeden denkbaren Einzelfall eine eigene gesetzliche Regelung zu schaffen. So entsteht kein verlässliches Mietrecht, sondern ein immer dichteres Geflecht aus Sonderregeln, Ausnahmen und Kappungsgrenzen. Vermietende Privatpersonen können dieses Regelungsdickicht nicht mehr durchdringen und verzweifeln an der Bürokratie“, kritisierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke, nachdem sich das Bundeskabinett heute mit den Eckpunkten zum Wärmenetzpaket befasst hatte.



Besonders kritisch bewertet Haus & Grund die Überlegung, die Kappungsgrenze für Vermieter, die selbst eine neue Heizungsanlage einbauen und betreiben, weiter abzusenken. „Statt das Mietrecht endlich einfacher und investitionsfreundlicher zu machen, soll die nächste Sondergrenze geschaffen werden. Starre Betragsgrenzen berücksichtigen weder Inflation noch steigende Bau- und Finanzierungskosten. Wer private Investitionen in die Wärmewende will, darf ihre Finanzierung nicht unmöglich machen“, so Warnecke.



Grundsätzlich positiv bewertet Haus & Grund dagegen die geplante Lockerung des Kostenneutralitätsgebots bei der Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung. Allerdings sei die Deckelung auf 50 Cent je Quadratmeter Wohnfläche nicht zukunftstauglich. Offen bleibt außerdem, wie der bislang aufwendige Kostenvergleich praxistauglich und bezahlbar auszugestalten wäre. Warnecke dazu: „Eine Lockerung auf dem Papier reicht nicht. Die Kosten der Fernwärme muss der Anbieter bezahlbar halten, nicht der Vermieter.“

Mietrechtspaket II setzt falsches Signal für den Wohnungsmarkt 9. Juli 2026 - 9:35 Drucken

Mietrechtspaket II setzt falsches Signal für den Wohnungsmarkt
Wer Vermietung erschwert, verschärft den Wohnungsmangel

Der Bundestag berät heute in erster Lesung das sogenannte Mietrechtspaket II. Haus & Grund Deutschland warnt davor, die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten erneut mit zusätzlichen Eingriffen in bestehende Mietverhältnisse beantworten zu wollen. Aus Sicht des Eigentümerverbandes geht der Gesetzentwurf an der zentralen Ursache vorbei: Es fehlen Wohnungen. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärt: „Dieses Mietrechtspaket ist wohnungspolitisch rückwärtsgewandt. Es löst kein Angebotsproblem, sondern erhöht die Risiken für diejenigen, die Wohnraum bereitstellen.“

Gerade vermietende Privatpersonen tragen in Deutschland wesentlich zur Wohnraumversorgung bei. Viele vermieten einzelne Wohnungen oder kleinere Mehrfamilienhäuser und haben keine professionellen Verwaltungsstrukturen im Hintergrund. Für sie sind rechtliche Unsicherheit, zusätzliche Nachweispflichten und wirtschaftliche Risiken besonders schwer zu tragen. „Private Vermietung ist für viele Menschen Altersvorsorge. Der Staat sollte sie ermutigen, Wohnraum bereitzustellen – nicht abschrecken“, so Warnecke. Vor diesem Hintergrund kritisiert Haus & Grund Deutschland die geplanten Vorgaben für möblierten Wohnraum. Schon heute unterliegen möblierte Wohnungen der Mietpreisbremse. Die geplanten zusätzlichen Berechnungs- und Nachweispflichten seien praxisfern und verursachten erhebliche bürokratische Lasten.

Ebenso kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland die geplanten Änderungen bei Kündigungen wegen Mietrückständen. Wenn eine rechtmäßige ordentliche Kündigung nachträglich unwirksam werden kann, obwohl Mieter ihre vertraglichen Zahlungspflichten verletzt haben, würden Vermieter einseitig mit finanziellen Risiken belastet. Mietausfälle, Prozesskosten und Wiederholungsrisiken dürften nicht auf vermietende Privatpersonen abgewälzt werden.

Auch die vorgesehenen Einschränkungen bei Indexmieten lehnt Haus & Grund Deutschland ab. Indexmieten sind transparent und für beide Vertragsparteien nachvollziehbar. Zusätzliche politische Kappungen berücksichtigen nicht, dass Eigentümer gleichzeitig mit steigenden Kosten für Instandhaltung, Handwerkerleistungen, Baumaterialien, Finanzierung und energetische Anforderungen konfrontiert sind.

Kritisch sieht Haus & Grund Deutschland zudem weitere Regulierungen von Kurzzeitvermietungen. Studien zeigten, dass diese Art der Vermietung auf dem Wohnungsmarkt insgesamt nur eine marginale Rolle spielt. Zugleich gibt es eine reale Nachfrage nach zeitlich befristetem Wohnen – etwa für wissenschaftliche Aufenthalte, beruflich bedingte Kurzaufenthalte, Projektarbeit oder Übergangsphasen. „Diese Nachfrage verschwindet nicht durch zusätzliche Regulierungen. Sie würde sich lediglich stärker auf den regulären Mietwohnungsmarkt verlagern und dort zusätzlichen Druck erzeugen“, erläutert Warnecke.

BauGB-Novelle: Haus & Grund warnt vor neuen Eingriffen in Eigentum 25. Juni 2026 - 10:38 Drucken

BauGB-Novelle: Haus & Grund warnt vor neuen Eingriffen in Eigentum
Selbstnutzer vollständig vom Milieuschutz befreien

Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) im Bundestag warnt Haus & Grund Deutschland vor einer weiteren Ausweitung kommunaler Eingriffsbefugnisse. Der Verband kritisiert insbesondere die geplanten Regelungen zum Milieuschutz, zu kommunalen Vorkaufsrechten und zu sogenannten Problem- und Schrottimmobilien. „Die BauGB-Novelle darf nicht unter dem Etikett der Beschleunigung neue Unsicherheit für Eigentümer schaffen“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wer Wohnungsbau erleichtern will, muss Investitionen ermöglichen – nicht Eigentümer unter Generalverdacht stellen.“

Beim Milieuschutz bleibt der Entwurf nach Ansicht von Haus & Grund Deutschland deutlich hinter dem Koalitionsvertrag zurück. Selbstnutzende Eigentümer würden nicht wirklich ausgenommen, sondern weiterhin mit Genehmigungs-, Nachweis- und Bindungspflichten belastet. Wer seine eigene Wohnung altersgerecht, barrierearm oder energetisch modernisieren möchte, brauche jedoch klare Rechtssicherheit.

Auch beim Umgang mit Schrottimmobilien fordert Haus & Grund Deutschland zielgenaue Instrumente statt pauschaler Eingriffe. Der Verband stellt klar: Kriminelle Geschäftsmodelle, Verwahrlosung, Überbelegung, Ausbeutung von Bewohnern und Sozialleistungsmissbrauch müssen konsequent bekämpft werden. Die Ausweitung kommunaler Vorkaufsrechte sei dafür jedoch kein passgenaues Instrument. Sie greife vor allem bei regulären Verkäufen und könne gerade diejenigen abschrecken, die Problemimmobilien erwerben, sanieren und wieder ordentlich bewirtschaften wollen. Ein Eigentümerwechsel sei häufig nicht Teil des Problems, sondern Teil der Lösung.

Haus & Grund Deutschland fordert den Bundestag auf, die BauGB-Novelle im parlamentarischen Verfahren nachzubessern: weniger pauschale Eingriffe, mehr Rechtssicherheit und zielgenaue Instrumente gegen tatsächlichen Missbrauch.

Vermieterbefragung 2026: Bis zu 11,2 Millionen Mietwohnungen vom Rückzugsrisiko betroffen 23. Juni 2026 - 11:16 Drucken

Haus & Grund warnt vor Folgen weiterer Regulierungen
Weitere Mietrechtsverschärfungen könnten das Angebot an Mietwohnungen deutlich verringern. Das zeigt die Vermieterbefragung 2026 von Haus & Grund Deutschland. Demnach halten 60,5 Prozent der befragten vermietenden Privatpersonen es für wahrscheinlich, ihre Vermietungstätigkeit ganz oder teilweise aufzugeben und Wohnraum zu verkaufen, wenn die derzeit diskutierten Regulierungen umgesetzt werden.

Auf Vermieter mit erhöhter Rückzugsneigung entfallen 77 Prozent der in der Befragung erfassten Wohneinheiten. Übertragen auf die rund 14,6 Millionen privat vermieteten Wohnungen in Deutschland ergibt sich eine Größenordnung von bis zu 11,2 Millionen Wohnungen in Beständen von Vermietern mit Rückzugsrisiko.

„Die Bundesregierung stigmatisiert Vermieter. Dabei sind die vermietenden Privatpersonen diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Die Zahl von 11,2 Millionen Wohnungen ist keine Prognose tatsächlicher Verkäufe. Sie zeigt jedoch, wie groß der Teil des Mietwohnungsbestands ist, der durch weitere Regulierung nicht mehr angeboten werden könnte.

„Wer vermietende Privatpersonen mit immer neuen Vorschriften belastet, trifft nicht anonyme Großkonzerne, sondern Millionen Bürgerinnen und Bürger als Vermieter. Viele fragen sich inzwischen, ob sie sich dieses Engagement überhaupt noch antun sollen“, so Warnecke. „Wer mehr bezahlbaren Wohnraum will, darf vermietende Privatpersonen nicht aus dem Markt drängen. Die Politik muss endlich auf Investitionsanreize statt auf immer neue Regulierung setzen“, betonte Warnecke.

Hintergrund: An der bundesweiten Vermieterbefragung 2026 von Haus & Grund Deutschland beteiligten sich knapp 24.000 private Eigentümer. Die Online-Erhebung wurde zwischen dem 21.1.2026 und dem 26.4.2026 durchgeführt. Die Humboldt-Universität zu Berlin hat die Daten anschließend wissenschaftlich aufbereitet und ausgewertet.

Die gesamten Ergebnisse der Befragung finden Sie hier: https://www.hausundgrund.de/vermieterbefragung

Müllgebührenranking 2026: Flensburg ist günstigste Großstadt – Bergisch Gladbach am teuersten 17. Juni 2026 - 8:44 Drucken

Haus & Grund fordert mehr Transparenz bei kommunalen Abfallgebühren

Die Müllgebühren in Deutschlands Großstädten unterscheiden sich weiterhin erheblich. Das zeigt das heute vorgestellte Müllgebührenranking, das das Institut der deutschen Wirtschaft Köln im Auftrag von Haus & Grund Deutschland erstellt hat. Untersucht wurden die Abfallgebühren der nach Einwohnerzahl 100 größten Städte Deutschlands. Günstigste Stadt im Ranking ist Flensburg. Dort zahlt eine vierköpfige Musterfamilie für einen 14-tägigen Vollservice 162,60 Euro im Jahr. Es folgen Nürnberg und Frankfurt am Main. Am teuersten ist Bergisch Gladbach: Dort fallen für denselben Musterhaushalt im Teilservice 477,84 Euro an – fast dreimal so viel wie in Flensburg. Zu den teuersten Städten zählen außerdem Lünen und Leverkusen.

„Müllgebühren sind Wohnkosten. Wenn kommunale Abgaben steigen, trifft das Eigentümer ebenso wie Mieter. Die Kommunen müssen erklären, warum die Gebühren vor Ort so hoch sind – und wo sie besser, effizienter und bürgerfreundlicher werden können“, sagte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Das Ranking zeigt: Niedrige Gebühren sind möglich. Andere Städte sollten sich daran messen lassen.“ Im Durchschnitt der 100 untersuchten Städte sind die Abfallgebühren im Müllgebührenindex in den vergangenen vier Jahren um rund 13 Prozent auf 351 Euro gestiegen. Nur in 11 Städten fallen für den Musterhaushalt geringere reale Jahresgebühren an als vor vier Jahren. In zwei Städten blieben die Preise konstant, in 87 Städten sind sie gestiegen. In 20 Städten zahlt der Musterhaushalt heute mindestens 50 Euro mehr pro Jahr.

Haus & Grund kritisiert neben der Höhe der Gebühren vor allem die mangelnde Transparenz vieler kommunaler Gebührensysteme. Abfuhrrhythmen, Servicegrade, Hol- und Bringsysteme sowie Mindestvolumina unterscheiden sich stark. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist daher oft kaum nachvollziehbar, ob die Gebühren vor Ort angemessen sind.

„Seit zehn Jahren erstellen wir das Müllgebührenranking, um für Transparenz zu werben. Ein Abfallgebührenrechner wäre ein großer Schritt hin zu mehr Transparenz. Wir können leider nicht feststellen, dass immer mehr Städte solche Rechner anbieten“, sagte Hanno Kempermann vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln.

Haus & Grund fordert die Städte und Gemeinden auf, Gebührenordnungen verständlicher zu gestalten, digitale Gebührenrechner einzuführen und die Ursachen hoher Gebühren transparent offenzulegen. „Nur wer vergleichen kann, kann Missstände erkennen und Veränderungen einfordern“, so Warnecke.

Hintergrund: Für das Ranking wurde ein vierköpfiger Musterhaushalt betrachtet, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Kindern. Berücksichtigt wurden Restmüll, Biomüll, Sperrmüll und Altpapier. Da sich die kommunalen Systeme im Abfuhrrhythmus und im Servicegrad stark unterscheiden, wurden die Ergebnisse in einem Müllgebührenindex zusammengeführt.

Gebäudemodernisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück 11. Juni 2026 - 10:16 Drucken

Gebäudemodernisierungsgesetz bleibt hinter den Erwartungen zurück
Abschaffung der 65-Prozent-Grenze allein reicht nicht

Anlässlich der heutigen ersten Lesung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag warnt Haus & Grund Deutschland vor einem klimapolitisch falschen Kurs in der Gebäudepolitik. Der Eigentümerverband bekennt sich ausdrücklich zu den Klimaschutzzielen. Der vorliegende Gesetzentwurf werde diesen Zielen in seiner jetzigen Form jedoch nicht gerecht.

Der Verband begrüßt, dass die starre 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abgeschafft werden soll. „Das ist ein richtiger Schritt. Eigentümer brauchen keine pauschalen Vorgaben, sondern technologieoffene Lösungen, die zum jeweiligen Gebäude, zur finanziellen Leistungsfähigkeit und zur örtlichen Wärmeplanung passen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland hingegen die geplante Kostenaufteilung zwischen Mietern und Vermietern nach dem Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen. Diese Regelung schaffe neue Abrechnungsfragen, erhöhe das Streitpotenzial und führe insbesondere bei den über fünf Millionen vermietenden Privatpersonen zu zusätzlicher Bürokratie. Investitionen in klimafreundliche Modernisierungen würden dadurch nicht erleichtert.

Haus & Grund Deutschland fordert deshalb einen grundlegenden Kurswechsel in der Klimapolitik für Gebäude. Statt kleinteiligem Ordnungsrecht brauche es eine konsequente CO₂-Bepreisung, die klimafreundliches Verhalten belohnt. Die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung müssten vollständig und sozial gerecht über ein Klimageld an die Bürger zurückgegeben werden. So entstünden wirksame Anreize für Investitionen, ohne Eigentümer und Mieter zu überfordern. Zugleich brauche es verlässliche Informationen über die Zukunft der Gas- und Fernwärmenetze. Viele Eigentümer stehen beim Heizungstausch vor langfristigen Investitionsentscheidungen. Ob Gasnetze weiterbetrieben oder stillgelegt werden und ob Fernwärme vor Ort ausgebaut wird, ist dafür zentral. Solange diese Fragen offenbleiben, sind Investitionen riskant.

EU-Kommission bestätigt: Mietregulierung verschärft Wohnungsknappheit 5. Juni 2026 - 11:21 Drucken

EU-Kommission bestätigt: Mietregulierung verschärft Wohnungsknappheit
Haus & Grund fordert Kurswechsel in der Wohnungspolitik

Die Europäische Kommission stellt Deutschland in ihrer aktuellen Empfehlung zur Wirtschafts- und Sozialpolitik ein klares Zeugnis aus: Mietregulierungen bekämpfen nicht die Ursachen der Wohnungsknappheit. Sie können vielmehr private Investitionsanreize schwächen und die effiziente Nutzung des vorhandenen Wohnraums behindern. Haus & Grund Deutschland sieht sich damit in seiner langjährigen Kritik an immer neuen Eingriffen in das Mietrecht bestätigt. „Der Wohnungsmangel ist kein Naturgesetz. Er ist das Ergebnis politischer Fehlanreize“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Jetzt liegt es an der Bundesregierung, den Kurs zu ändern: mehr ermöglichen, weniger regulieren.“

Die Kommission verweist darauf, dass die Wohnungsinvestitionen in Deutschland weiter zurückgegangen sind und die Bezahlbarkeit von Wohnraum zunehmend unter Druck steht. Besonders kritisch bewertet sie die wachsende Kluft zwischen Bestands- und Neuvertragsmieten. Diese Entwicklung führe zu einem „eingefrorenen“ Wohnungsmarkt und könne die Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einschränken. Aus Sicht von Haus & Grund ist dies eine direkte Folge einer verfehlten Mietrechtspolitik.

„Die Bundesregierung sollte diese Empfehlung sehr ernst nehmen“, so Warnecke. „Deutschland braucht keine weitere Verschärfung des Mietrechts, sondern einen echten Investitions- und Bauimpuls. Wer privaten Vermietern ständig neue Pflichten, Risiken und Kosten auferlegt, darf sich nicht wundern, wenn weniger gebaut, modernisiert und vermietet wird.“

Warnecke als Präsident wiedergewählt 20. Mai 2026 - 16:56 Drucken

Warnecke als Präsident wiedergewählt
Starke Stimme für private Eigentümer

Dr. Kai H. Warnecke ist heute in Saarbrücken von der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Deutschland erneut zum Präsidenten des Eigentümerverbandes gewählt worden. Mit seiner Wiederwahl verbindet der 54 Jahre alte Jurist den Anspruch, die Anliegen der privaten Eigentümerinnen und Eigentümer noch deutlicher in die politische Debatte einzubringen und die Wohnungs-, Energie- und Steuerpolitik aktiv mitzugestalten.

„Private Eigentümerinnen und Eigentümer sind unverzichtbar für die Wohnraumversorgung, Klimaschutz im Gebäudebestand und stabile Nachbarschaften. Wer Lösungen für den Wohnungsmarkt sucht, muss ihre Realität ernst nehmen. Haus & Grund Deutschland wird deshalb weiterhin klar, konstruktiv und mit politischem Gestaltungswillen für verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen eintreten“, erklärte Warnecke.

Haus & Grund fordert neue Eigentumsrente: „Mehr Mieter müssen zu Eigentümern werden“ 20. Mai 2026 - 9:46 Drucken

Haus & Grund fordert neue Eigentumsrente: „Mehr Mieter müssen zu Eigentümern werden“
Eigentümerverband eröffnet 140. Zentralverbandstag in Saarbrücken

Der Präsident des Eigentümerverbands Haus & Grund Deutschland Kai Warnecke fordert die Bundesregierung auf, den Kurs beim Neubau von Wohnungen radikal zu ändern: „Statt den Staat weiter aufzublähen, muss die Regierung Bürgerinnen und Bürgern in die Lage versetzen, den dringend notwendigen Wohnraum zu bauen. Den Neubau in die Hände institutioneller Akteure zu legen, funktioniert schon seit sehr vielen Jahren nachweislich nicht mehr. Eine Bundesbaugesellschaft wird daran nichts ändern“, so Warnecke auf dem alljährlich stattfindenden Zentralverbandstag.
„Wenn die Mittelschicht Immobilieneigentum bilden kann, wird so außerdem gezielt für das Alter vorgesorgt. Dies ist eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente als Basisabsicherung. Immobilieneigentum ist die bewährteste Form der Altersvorsorge in Deutschland: Dies muss weiter gestärkt werden", so Warnecke.
Deutschland hat mit rund 42 Prozent eine der niedrigsten Eigentumsquoten in Europa. Gerade bei den 25- bis 45-Jährigen – der Altersgruppe, die klassischerweise Wohneigentum erwirbt – geht die Quote seit Jahren zurück (Destatis, 2024). Gleichzeitig wünschen sich zwei Drittel der Mieter in Deutschland eine eigene Wohnimmobilie (Forsa, 2025). Wer im Eigentum lebt oder Kleinvermieter wird, hat ein sechsmal so hohes Vermögen wie Mieter in derselben Einkommensgruppe (IW Köln, 2025).
Haus & Grund fordert die Bundesregierung daher auf, mit einem Maßnahmenpaket umzusteuern. Grundlage ist ein 10 Punkte-Plan des Verbands für den Neubau von Wohnraum und die Altersvorsorge:
10-Punkte-Plan „Neue Eigentumsrente“:
• Grunderwerbsteuer-Befreiung für Ersterwerber selbstgenutzter Immobilien
• zweckgebundener Erwerbsnebenkosten-Bonus für unter 35-Jährige
• Eigenkapitalersatzdarlehen für Selbstnutzer
• Steuerfreibetrag für Mieteinnahmen (aus der ersten vermieteten Immobilie) bis 6.000 Euro jährlich
• Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für die erste vermietete Immobilie
• erhöhte Sonder-AfA für private Kleinvermieter
• Begrenzung beim Sofortabzug anschaffungsnaher Herstellungskosten aufheben (Sanierung)
• steuerliche Absetzbarkeit energetischer Sanierungskosten bei der Erbschaftsteuer
• Höchsthebesätze der Grundsteuer
• fiktive AfA für selbstnutzende Eigentümer

„Die Bundesregierung geht derzeit bei der Wohnungs- und Eigentumsfrage in Deutschland einen fatalen Weg. Wir brauchen in Deutschland nicht nur neue Wohnungen, sondern eine neue Generation von Immobilieneigentümern. Nicht weil Eigentum ein Privileg ist, sondern weil es die Menschen unabhängig macht und gegen die vielen Unsicherheiten der Zukunft absichert. Wenn die Bundesregierung die Sorgen der Bevölkerung ernst nimmt, muss sie Hürden abbauen und Anreize für den Neubau und die Altersvorsorge schaffen", so Warnecke abschließend.

Neues Heizungsgesetz: Staat schröpft private Vermieter immer härter 30. April 2026 - 10:41 Drucken

Neues Heizungsgesetz: Staat schröpft private Vermieter immer härter
Haus & Grund warnt vor dramatischen Folgen für den Gebäudebestand

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland warnt nach Bekanntwerden der geplanten Kostenregelungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor einer massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands.

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Die sogenannte Kostenbremse ist eine große Mogelpackung der Bundesregierung. Sie gaukelt den Mietern vor, sie schütze vor höheren Wohnkosten. In Wirklichkeit wälzt sie die Kosten einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter ab. Was der Staat verursacht hat, sollen jetzt diejenigen bezahlen, die ohnehin schon die Hauptlast des deutschen Mietwohnungsmarkts tragen.“

Zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland werden von Privatpersonen angeboten. Mehr als die Hälfte dieser Vermieter bietet nur eine einzige Wohnung an – häufig, um privat für das Alter vorzusorgen. Für viele von ihnen sind die Grenzen des Leistbaren schon seit langer Zeit überschritten.

„Die neuen Regelungen werden Folgen weit über die Kostenaufteilung hinaus haben. Durch die steigende Kostenlast wird kaum ein Eigentümer noch fähig sein, in die Zukunftsfähigkeit seiner Immobilie zu investieren. Damit droht eine schleichende Verschlechterung des Gebäudebestands in Deutschland – und das kann nicht im Sinne der Mieter sein“, so Warnecke abschließend.

Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter 29. April 2026 - 11:38 Drucken

Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter
Haus & Grund warnt vor schrumpfender Altersvorsorge und mangelhaftem Wohnungsangebot

Haus & Grund Deutschland sieht in dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Mietrechtspaket einen enteignenden Eingriff in die private Altersvorsorge in Deutschland. Statt die Bürgerinnen und Bürger zu Investitionen in Mietwohnungen zu ermutigen, setzt die Bundesregierung erneut auf gesetzliche Eingriffe, mehr Pflichten und wirtschaftliche Enteignung. Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke erklärt: „Die Bundesregierung stigmatisiert private Vermieter. Dabei sind die Privaten diejenigen, die bezahlbaren Wohnraum anbieten. Wer anderen Wohnraum zur Verfügung stellt, braucht Rechtssicherheit. Dieses Gesetz bewirkt das Gegenteil: Es macht Vermietung unattraktiver.“

Besonders problematisch ist aus Sicht von Haus & Grund die geplante Änderung bei Kündigungen wegen Mietrückständen. Wenn auch eine rechtmäßige ordentliche Kündigung unwirksam wird, wenn Vermieter Mietausfälle, Verzögerungen und Kosten noch länger tragen müssen, obwohl die Mieter ihre vertraglichen Pflichten verletzen, dann zerstört die Bundesregierung nicht nur das Mietrecht, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat. Warnecke: „Wer in Not gerät, braucht schnelle staatliche Hilfe. Aber es kann nicht Aufgabe privater Vermieter sein, dauerhaft Zahlungsausfälle, Prozesskosten und Wiederholungsrisiken zu finanzieren.“

Auch die vorgesehenen Einschränkungen bei Indexmieten lehnt der Verband ab. Indexmieten ermöglichen transparente und nachvollziehbare Anpassungen in langfristigen Mietverhältnissen. Eine zusätzliche politische Begrenzung greift in dieses System ein, ohne die tatsächlichen Kosten der Eigentümer zu berücksichtigen. Gerade Aufwendungen für Handwerkerleistungen, Baumaterialien, Instandhaltung, energetische Anforderungen und Finanzierung entwickeln sich nicht im Gleichklang mit gesetzlich gedeckelten Mieten. „Die Politik kann Kostensteigerungen nicht wegregulieren“, betont Warnecke. „Wenn Einnahmen begrenzt werden, während Ausgaben steigen, enteignet die Bundesregierung faktisch private Eigentümer. Am Ende bleibt kein Geld für Instandsetzung und Klimaschutz im Gebäudebestand.“

Weitere Kritik richtet Haus & Grund gegen die geplanten Vorgaben für möblierten Wohnraum. Schon heute unterliegen möblierte Wohnungen der Mietpreisbremse. Zusätzliche Berechnungs- und Nachweispflichten würden vor allem private Kleinvermieter treffen, die keine Rechtsabteilungen und Verwaltungseinheiten im Hintergrund haben. Haus & Grund fordert die Koalitionsfraktionen auf, den Entwurf im parlamentarischen Verfahren grundlegend zu überarbeiten.

Bauministerin plant Eingriffe in Wohnungsschutz und Eigentum 23. April 2026 - 10:40 Drucken

Bauministerin plant Eingriffe in Wohnungsschutz und Eigentum
Haus & Grund warnt vor neuen Betretungsrechten und vor einer Ausweitung des kommunalen Vorkaufsrechts

Haus & Grund Deutschland hat Bundesbauministerin Verena Hubertz heute aufgefordert, die im Rahmen der Novelle des Baugesetzbuchs vorgesehenen Regelungen zu Betretungsrechten und zum erweiterten kommunalen Vorkaufsrecht nicht einzuführen. Der Eigentümerverband sieht darin erhebliche Eingriffe in den Schutz der Wohnung und in die Eigentumsfreiheit.

Besonders kritisch bewertet Haus & Grund Deutschland das geplante Betretungsrecht, das ausdrücklich auch Wohnungen erfassen soll. „Der Schutz der Wohnung ist keine verwaltungspraktische Größe, sondern eine der zentralen Grenzen staatlicher Macht“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke. Der Staat müsse handlungsfähig bleiben, dürfe sich aber keinen Zugriff auf den sensibelsten Bereich privater Lebensführung verschaffen.

Auch die erweiterten kommunalen Vorkaufsrechte lehnt Haus & Grund Deutschland ab. Aus Sicht des Verbandes droht das Städtebaurecht damit an Bewertungen über Personen und Gruppen geknüpft zu werden, statt an objektive städtebauliche Kriterien. „Die Bekämpfung von Kriminalität und Extremismus ist eine staatliche Aufgabe. Sie gehört jedoch in das Sicherheits- und Ordnungsrecht – nicht in das Baugesetzbuch“, betonte Warnecke.

Hintergrund: Nach dem Referentenentwurf des Bundesbauministeriums zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts sollen Gemeinden und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen weitergehende Betretungsrechte erhalten. Diese Rechte können auch Wohnungen umfassen. Sie sollen etwa dazu dienen, Missstände in Gebäuden festzustellen. Außerdem sollen damit Hinweise auf verwahrloste beziehungsweise problematische Immobilien geprüft werden. Zusätzlich ist ein neuer Vorkaufsrechtstatbestand vorgesehen. Mit ihm könnten Kommunen Grundstücke künftig leichter erwerben. Das soll gelten, wenn von Eigentümern, Nutzern oder ihrem Umfeld negative Auswirkungen auf ein Quartier befürchtet werden. Gemeint sind dabei etwa auch Fälle mit Blick auf die politische Gesinnung oder die Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen.

Abschaffung des Heizungsgesetzes muss jetzt kommen 17. April 2026 - 12:42 Drucken

Abschaffung des Heizungsgesetzes muss jetzt kommen
Haus & Grund warnt vor zunehmender Verunsicherung der Verbraucher

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland forderte die Bundesregierung auf, endlich das alte Heizungsgesetz abzuschaffen und das Gebäudemodernisierungsgesetz auf den Weg zu bringen. „Wenn die Regierung jetzt nicht zügig handelt, beginnen am 1. Juli erste Fristen des alten Heizungsgesetzes zu wirken. Dann könnte die 65-Prozent-Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien für viele zur Kostenfalle werden“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Dringlichkeit.

Die Haus- und Wohnungseigentümer bräuchten jetzt Klarheit. Es sei nicht die Zeit, aus parteitaktischen Gründen solch zentrale Gesetzesvorhaben, die Millionen von Bürgern betreffen, auf die lange Bank zu schieben. Warnecke: „Ich fordere insbesondere den Bundesfinanzminister auf, sich an den Koalitionsvertrag zu halten und den Weg für das Gebäudemodernisierungsgesetz freizumachen.“

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau 1. April 2026 - 16:58 Drucken

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft findet im TKG-Referentenentwurf mehr Bremsklötze als Anreize beim Glasfaserausbau
GdW, BFW und Haus & Grund: Vollausbaurecht und Mitnutzungsregeln beeinträchtigen Wettbewerb und Ausbaugeschwindigkeit.

Berlin – Die Verbände GdW, BFW und Haus & Grund sehen im Referentenentwurf zum Telekommunikationsgesetz (TKG) erhebliche Risiken für den schnellen Glasfaserausbau in Deutschland. Statt Tempo, Planungssicherheit und Kooperation zu stärken, drohen neue bürokratische Hürden, Eingriffe in Eigentumsrechte und massive Wettbewerbsverzerrungen zulasten mittelständischer Netzbetreiber und der Wohnungswirtschaft.
Immobilieneigentümer und Wohnungsunternehmen treiben den flächendeckenden Glasfaserausbau bereits ohne Regulierung erfolgreich voran, sowohl durch Vereinbarungen mit Dritten als auch durch eigene Investitionen. Im Neubau ist Glasfaser bis in die Wohnung (FTTH) längst Standard.

Vollausbaurecht: Gut gemeint, schlecht gemacht
Die Verbände unterstützen das Ziel eines flächendeckenden Glasfaserausbaus ausdrücklich. Doch das im Entwurf vorgesehene Vollausbaurecht sei ein Bremsklotz, kein Beschleuniger.
Gebäudeeigentümer müssten innerhalb kürzester Zeit komplexe Ausbauvorgaben bewerten, Alternativen prüfen und langfristige Investitionsplanungen über den Haufen werfen. Das ist realitätsfern und läuft dem Bedarf an kooperativen Lösungen zuwider. Glasfaser entsteht nicht per Dekret. Sie entsteht dort schnell, wo Eigentümer und Netzbetreiber partnerschaftlich planen. Mit Zwang wird der Ausbau nicht beschleunigt, sondern blockiert.

Gefahr für Wettbewerb und Versorgung außerhalb der Hotspots
Die Wohnungs- und Immobilienverbände warnen: Ein gesetzliches Vollausbaurecht würde vor allem marktmächtigen Netzbetreibern nutzen und mittelständische Anbieter verdrängen. Die Folge wäre eine weitere Konzentration, insbesondere in attraktiven Stadtlagen.
Dort, wo der flächendeckende Ausbau besonders notwendig ist, wie in weniger rentablen Beständen und Regionen, würden Anbieter sich zurückziehen. Ein Dominoeffekt, der am Ende genau die Menschen trifft, die heute schon schlechte digitale Versorgung haben.

Neue Zugangsrechte: Risiko für Investitionen statt Anreiz
Auch die vorgesehenen neuen Zugangsrechte zu Gebäudenetzen bergen Risiken:
Wer als Eigentümer oder Wohnungsunternehmen bereits in Glasfaser investiert hat oder Investitionen tätigen will, verliert unter Umständen den Schutz seiner Investition und seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit. Das schwächt die Investitionsbereitschaft und damit zentrale Treiber der Digitalisierung im Wohnungsbestand.
Die Verbesserungen beim Glasfaserbereitstellungsentgelt werden überwiegend begrüßt, verbleibende bürokratische Hürden sind jedoch noch abzubauen.

GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt Ausbauten zu erleichtern, droht der vorgeschlagene Entwurf, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verstärkte Anreize für Kooperationen und faire, diskriminierungsfreie Wettbewerbsregeln für mittelständische Netzbetreiber und Wohnungsunternehmen.“

BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen treiben den Glasfaserausbau aktiv voran. Aber regulativer Zwang bedroht Investitionen, behindert Kooperationen und ist ein Eingriff in Eigentumsrechte. Ein solches System kann nicht funktionieren. Es gefährdet die Investitionsbereitschaft und die partnerschaftlichen Kooperationen, die den Glasfaserausbau bislang getragen haben.“

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“
Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download
Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.
Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.

Klimaschutz darf nicht zur Kostenfalle werden 25. März 2026 - 13:00 Drucken

Klimaschutz darf nicht zur Kostenfalle werden
Haus & Grund begrüßt zentrale Signale des Klimaschutzprogramms 2026

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Bundesregierung beim Klimaschutz stärker auf Modernisierung, Versorgungssicherheit und soziale Ausgewogenheit setzt. Der Verband sieht darin die Chance, Klimaschutz praxistauglicher und akzeptabler zu gestalten. Dazu erklärt Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland: „Es ist richtig, Deutschland moderner und unabhängiger von Öl und Gas zu machen. Klimaschutz kann aber nur funktionieren, wenn er bezahlbar bleibt und die Menschen nicht überfordert.“

Positiv bewertet Haus & Grund Deutschland insbesondere den geplanten Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmenetze. „Beim Ausbau und bei der Umstellung der Fernwärme auf Klimaneutralität müssen die Kosten für die Nutzer im Blick bleiben. Fernwärme darf nicht zur Kostenfalle für Eigentümer und Mieter werden“, betont Warnecke.

Ebenso wichtig ist aus Sicht des Verbands, dass die im Programm angekündigte Senkung der Strompreise nun schnell umgesetzt wird. Verbandschef Warnecke fordert: „Wer mehr Elektrifizierung und klimafreundliche Technik im Gebäudebereich will, muss endlich die Strompreise senken und die Stromnetze ausbauen. Das ist überfällig.“

Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein 27. Februar 2026 - 9:36 Drucken

Grundsteuer: Haus & Grund und BdSt reichen Klage beim Bundesverfassungsgericht ein
Verbände zweifeln an Bodenrichtwerten und fiktiven Mieten

Neue Runde im Streit um die neue Grundsteuer: Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) haben gemeinsam Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesmodell der Grundsteuer beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Beide Verbände unterstützen dabei zwei Kläger, die sich gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Ausgestaltung der neuen Grundsteuer wenden. Damit soll in Karlsruhe abschließend geklärt werden, ob das Bundesmodell den Anforderungen des Gleichheitssatzes genügt.

Lotteriespiel: Bodenrichtwerte sind realitätsfern – fiktive Mieten sind intransparent!

Aus Sicht der Verbände führt das Bundesmodell zu systematischen Ungenauigkeiten und ungerechten Belastungsverschiebungen, weil die Bewertung zentral auf Bodenrichtwerten sowie auf pauschalierten, teils fiktiven Mietwerten basiert. „Bodenrichtwerte sind ein grobes Raster – sie werden der Realität einzelner Grundstücke oft nicht gerecht. Eine Steuer, die so stark auf pauschalen Zonenwerten beruht, riskiert willkürliche Ergebnisse und verletzt das Gebot gleichmäßiger Besteuerung“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Zusätzlich bemängeln die Verbände die Verwendung von pauschalen bzw. fiktiven Mietwerten im Bundesmodell. Konkret: Wo die tatsächlichen Verhältnisse stark vom statistischen Durchschnitt abweichen, können Fehlbewertungen drohen – mit unmittelbaren Folgen für die Grundsteuerlast. Nach Auffassung von Haus & Grund und BdSt ist die Grundsteuer damit in vielen Fällen nicht mehr hinreichend am konkreten Objekt orientiert. „Wenn der Staat bei der Grundsteuer mit fiktiven Mieten und pauschalen Bodenrichtwerten arbeitet, wird es für Bürgerinnen und Bürger schnell zum Lotteriespiel, wer wie stark belastet wird – das ist weder transparent noch gerecht“, kommentiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Verbände Rechtssicherheit schaffen und eine Grundsteuer erreichen, die einfach, nachvollziehbar und gleichheitsgerecht ist. Hintergrund ist, dass der Bundesfinanzhof das Bundesmodell zwar bestätigt hat, die Verbände jedoch weiterhin erheblichen verfassungsrechtlichen Klärungsbedarf sehen und daher das Bundesverfassungsgericht anrufen.

Haus & Grund begrüßt Abschaffung des Heizungsgesetzes 24. Februar 2026 - 19:25 Drucken

Haus & Grund begrüßt Abschaffung des Heizungsgesetzes

Chance für praxistauglichen Klimaschutz im Gebäudebestand

Haus & Grund Deutschland begrüßt die angekündigte Abschaffung des Heizungsgesetzes. Der Eigentümerverband sieht darin die Möglichkeit, Klimaschutz im Gebäudesektor neu aufzustellen: verlässlich, sozial ausgewogen und technisch sowie wirtschaftlich realistisch.
„Die Abschaffung ist kein Rückschritt beim Klimaschutz – im Gegenteil“, sagt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „Wenn ideologisch aufgeladene Vorgaben durch klare, erreichbare Ziele und verlässliche Rahmenbedingungen ersetzt werden, kann das dem Klimaschutz im Gebäudebestand einen neuen Schub geben. “ Entscheidend sei, dass Eigentümerinnen und Eigentümer wieder planen können und mit deutlich weniger Bürokratie konfrontiert werden. Er begrüßt ausdrücklich die Pflicht für Energieversorger, künftig für einen steigenden Grünanteil in Gas und Öl sorgen zu müssen. Es sei eine der Absurditäten des Heizungsgesetzes, diese Pflicht den Hauseigentümern zu übertragen.

Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung 17. Februar 2026 - 15:42 Drucken

Entlastung von Verbrauchern
Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung

In der Debatte um ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fordert eine Verbände-Allianz jetzt eine komplett neue Systematik: Anstatt die Verbraucher für den verstärkten Einsatz klimaschonender flüssiger und gasförmiger Energieträger verantwortlich zu machen, sollen künftig Hersteller und Lieferanten in die Pflicht genommen werden.
Der Absatz von Heizungen ist in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gefallen. Der Grund: Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, ist keineswegs modernisierungsfördernd. Denn seine individuelle Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energie führt bei Menschen, die ihre Heizung erneuern, in vielen Fällen zu höheren Energiekosten als vor der Modernisierung. Die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor können so nicht erreicht werden. Das will eine Verbände-Allianz aus den Bereichen Energieversorger und Immobilienwirtschaft jetzt ändern: Statt die Verbraucher zu verpflichten, nach einer Heizungsmodernisierung sofort hohe Anteile erneuerbarer Energien zu nutzen, sollten Energieproduzenten bzw. -lieferanten zunehmend klimaschonende gasförmige oder flüssige Energieträger in den Markt bringen. Die Erneuerbaren-Quote sollte anfangs moderat sein und dann jährlich steigen, so dass die Klimaziele für Gebäude gemeistert werden können.

Modernisierungen werden attraktiver – Bürokratie wird reduziert
„Mit einer Erneuerbaren-Quote für gasförmige und flüssige Energieträger verpflichten wir die Inverkehrbringer und ermöglichen so einen echten Paradigmenwechsel in der Wärmegesetzgebung. Verlässlicher Klimaschutz wird über eine verbindliche Quote grüner Moleküle im Wärmemarkt organisiert – nicht über komplexe, kleinteilige Einzelvorgaben für Heizungsmodernisierer“, erläutert Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Verband Flüssiggas. Aus Sicht von Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, werden Investitionen in die energetische Modernisierung zumindest der Gebäude, bei denen die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung nicht möglich ist, so deutlich attraktiver: „Wer weniger Energie verbraucht, spart auch Geld.“
Der Ansatz würde bei Umsetzung die bisherige bürokratische Komplexität des GEG reduzieren und die Planungssicherheit beim Klimaschutz dagegen erhöhen, so Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer beim en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. „Erneuerbare Energien kämen unabhängig vom Fortschritt der Heizungsmodernisierung in den Markt. Die Klimaschutzwirkung würde in der Gesamtbilanz den bereits geltenden Vorgaben des GEG entsprechen. Wir reduzieren also nicht den Klimaschutz, sondern machen Heizungssanierungen attraktiver.“ Zu der Allianz zählen außerdem die Verbände UNITI und MEW.
Der Vorschlag betrifft insbesondere Gebäude, bei denen die Modernisierung einer Gas- oder Ölheizung ansteht. In vielen Fällen ist es aus finanziellen oder technischen Gründen nicht möglich, die Versorgung komplett auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umzustellen. Deutschlandweit gibt es allein rund 5,5 Millionen Gebäude mit Öl- oder Flüssiggasheizung. Weitere 13 Millionen Heizungen sind ans Gasnetz angeschlossen. Nach Einschätzung der Branche besteht erhebliches Potenzial, das Angebot an klimaschonenden Gas- und Heizölvarianten gegenüber dem heutigen Niveau auszuweiten.

Ökonomisch ist die Mietpreisbremse gescheitert 17. Februar 2026 - 12:31 Drucken

Ökonomisch ist die Mietpreisbremse gescheitert
Vermieten wird zum wirtschaftlichen Risiko

„Ein einfacher Blick auf den Wohnungsmarkt zeigt es deutlich: Die Mietpreisbremse ist gescheitert – unabhängig davon, wie sie juristisch bewertet wird.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Az. BvR 183/25). Er prognostiziert, dass sich bei Fortsetzung der Regulierungspolitik die Verhältnisse dramatisch verschärfen werden. „Eine wirtschaftlich einigermaßen tragfähige Vermietung ist für Privatpersonen unter den aktuellen Bedingungen kaum noch möglich. Die Mietenpolitik der vergangenen elf Jahre stößt all jenen vor den Kopf, die ihr Leben lang gespart haben und Wohnraum zur Verfügung stellen.“

Die Politik der zunehmenden Mietenregulierung ist nach Ansicht des Verbandes nicht nur ein existenzielles Problem für private Vermieter. Sie stellt auch Mieter und Wohnungsuchende vor immer größere Herausforderungen. „Die, die eine Wohnung haben und behalten wollen, sind fein raus. All diejenigen, die eine neue Wohnung suchen und nicht auf ein dichtes Kontaktnetzwerk in einer Stadt zurückgreifen können, sind auch Leidtragende dieser Regulierungspolitik“, stellte Warnecke fest. Dem könne nur mit zusätzlichem Wohnraum begegnet werden. Eine Regulierung, die Knappheit verwalte, ersetze keine Bau- und Investitionsoffensive.

Haus & Grund kritisiert Mietrechtsentwurf 9. Februar 2026 - 9:38 Drucken

Haus & Grund kritisiert Mietrechtsentwurf
Mehr Regulierung – weniger Investitionen, weniger Wohnraum

Der nun vorliegende Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung des Mietrechts ist aus Sicht von Haus & Grund Deutschland ein weiterer Angriff auf die Funktionsfähigkeit des Mietwohnungsmarktes. Verbandspräsident Kai Warnecke erklärt: „Dieser Entwurf ist ein Misstrauensvotum gegen die Millionen vermietender Privatpersonen, die den Großteil der Mietwohnungen bereitstellen. Wer Verträge immer weiter politisch kleinteilig steuert und Rechte zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche schwächt, wird am Ende weniger Investitionen und weniger Angebot bekommen.“

Haus & Grund Deutschland kritisiert, dass die Ausweitung der Schonfrist auf ordentliche Kündigungen keinen Schutz vor Wohnungslosigkeit bringe, sondern Zahlungsunwilligen helfe und Missbrauch zu Lasten privater Vermieter erleichtere. Sollten CDU, CSU und SPD daran festhalten, braucht es aus Sicht von Haus & Grund zumindest deutlich schnellere Verfahren (vollständige Befriedigung binnen drei Monaten), eine klare gesetzliche Definition der vollständigen Befriedigung inklusive Anwalts- und Prozesskosten sowie wirksame Grenzen gegen Wiederholung.

Die geplante starre Deckelung von Indexmieten ignoriert nach Auffassung des Verbandes die Kostenrealität der Vermietung. Indexmieten seien ein in der Praxis bewährtes Instrument zur langfristigen Wertsicherung und Planbarkeit – für Mieter und Vermieter. Problematisch sei jedoch schon heute die Kopplung an den Verbraucherpreisindex, weil dieser vermieterseitige Kostenentwicklungen – etwa im Handwerk und Bau – nur unzureichend abbilde. Dadurch sei der Substanzerhalt gefährdet. Ein pauschaler Deckel verschärfe dieses Problem, weil er Investitionen in Instandsetzung und Modernisierung zusätzlich ausbremse.

Das Justizministerium will zudem beim möblierten Wohnen neue Zuschlagsregeln einziehen. Dabei gilt die Mietpreisbremse bereits auch für möblierten Wohnraum. Ein individueller Zuschlag würde vor allem für vermietende Privatpersonen massiven bürokratischen Aufwand bedeuten. Der Verbandspräsident warnt vor absehbaren Nebenwirkungen: „Wenn Möblierung nur noch unter umfangreichen Nachweispflichten möglich ist, drohen Marktverschiebungen – etwa der Verkauf von Möbeln oder die Vermietung ohne Teilmöblierung, wie zum Beispiel Küchen. Das hilft weder Mietern noch dem Wohnungsangebot, sondern verknappt flexible Wohnformen zusätzlich.“

Heizungsgesetz abschaffen! – Die Zeit drängt 29. Januar 2026 - 11:48 Drucken

Energiewende muss technologieoffen, flexibel und einfach sein

BGH: Kündigung bei gewinnbringender Untervermietung zulässig 28. Januar 2026 - 12:45 Drucken

BGH: Kündigung bei gewinnbringender Untervermietung zulässig
Untervermietung darf kein Geschäftsmodell sein

Haus & Grund Deutschland begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Untervermietungen (VIII ZR 228/23). Vermieter dürfen ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen, wenn Mieter eine Wohnung ohne Erlaubnis und gewinnbringend untervermieten. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Untermiete die Grenze der Mietpreisbremse überschreitet.

„Untervermietung ist kein Geschäftsmodell. Das ist auch eine Frage der Fairness. Private Vermieter haben Pflichten, tragen Verantwortung und Kosten – sie dürfen nicht zusehen müssen, wie Dritte das Mietverhältnis betrügerisch missbrauchen“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Im zugrunde liegenden Streitfall zahlte der Hauptmieter für eine Berliner Zweizimmerwohnung eine Nettokaltmiete von 460 Euro. Während einer Abwesenheit verlangte er von Untermietern 962 Euro nettokalt – also mehr als das Doppelte. Das Landgericht Berlin bewertete den Zuschlag als unverhältnismäßig. Zudem wären nach den Regeln der Mietpreisbremse im konkreten Gebiet höchstens 748 Euro zulässig gewesen.

SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer bedrohen privates Eigentum 13. Januar 2026 - 13:52 Drucken

SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer bedrohen privates Eigentum
Vermietete Mehrfamilienhäuser komplett ausgeblendet

Haus & Grund Deutschland lehnt das SPD-Konzept zur Reform der Erbschaftsteuer entschieden ab. Der angekündigte Lebensfreibetrag von einer Million Euro soll laut SPD in den allermeisten Fällen die Vererbung von Wohnhaus oder Grundstück steuerfrei machen. „Diese Behauptung geht an der Realität vieler Immobilienmärkte vorbei – und sie blendet eine ganze Erbengruppe komplett aus: Erben vermieteter Mehrfamilienhäuser“, kritisiert Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Ein Freibetrag von einer Million Euro möge auf dem Papier großzügig wirken. In zahlreichen Städten sei es das nicht. Wer dann Erbschaftsteuer zahlen müsse, sei nicht reich, sondern häufig ein Normalverdiener, der das Elternhaus weiter bewohnen oder in der Familie halten wolle. Aus Sicht von Haus & Grund ist besonders problematisch, dass die SPD weiter auf starre Freibeträge setzt, ohne einen Mechanismus, der Freibeträge dauerhaft an steigende Immobilienwerte anpasst.

Der Eigentümerverband kritisiert zudem, dass in dem SPD-Konzept vermietete Mehrfamilienhäuser faktisch nicht vorkommen, sondern als Leitbild nur das selbstbewohnte Familienheim. Genau hier liege jedoch eines der größten Risiken für Eigentümer und Mieter:

Wer ein Mehrfamilienhaus erbt, hat das Vermögen in der Substanz gebunden – nicht als frei verfügbares Konto-Guthaben. Unter dem SPD-Vorschlag bleiben in der Praxis oft nur zwei schlechte Optionen:
• Verkauf, um die Erbschaftsteuer zu bezahlen – im Zweifel an kapitalkräftige, häufig auch ausländische Investoren, weil private Käufer das Objekt und die Steuerlast kaum stemmen können.
• Mieterhöhungen, um die Steuerbelastung zu finanzieren – das wäre einerseits sozialpolitisch fatal, andererseits in vielen Regionen rechtlich und marktbedingt gar nicht in dem Umfang möglich.

Warnecke: „Damit würde die SPD ausgerechnet das befeuern, was sie vorgibt, verhindern zu wollen: mehr Marktdruck auf Mieten und mehr Verdrängung privater Eigentümer zugunsten großer Player.“

EU legt erstmals Plan zur Wohnungspolitik vor 16. Dezember 2025 - 14:48 Drucken

EU legt erstmals Plan zur Wohnungspolitik vor
Haus & Grund: Wohnungspolitik muss nationale Aufgabe bleiben

Unter dem Titel „Homes for All – The European Affordable Housing Plan“ legt die Europäische Kommission heute erstmals einen umfassenden europäischen Aktionsplan zur Wohnungspolitik vor. Haus & Grund Deutschland weist diesen Vorstoß entschieden zurück und mahnt die Einhaltung der europäischen Kompetenzordnung an. „Mit diesem Plan überschreitet die Kommission eindeutig die Grenze ihrer Zuständigkeiten“, kommentierte Präsident Kai Warnecke in Berlin.

Der Verband weist darauf hin, dass die Wohnungsmärkte in Europa sehr heterogen sind. Zwischen den lokalen Wohnungsmärkten bestünden strukturelle Unterschiede, die europäische Pauschallösungen ungeeignet machten. „Wenn die Kommission dennoch steuernde Impulse etwa zu Regulierung, Besteuerung, Kurzzeitvermietung oder vermeintlicher Spekulation gibt, überschreitet sie ihre Befugnisse und erzeugt politischen Druck in Bereichen, in denen sie weder rechtlich noch fachlich die notwendige Grundlage besitzt“, so Warnecke. Besonders kritisch bewertet der Verband den Versuch, Preisentwicklungen mit spekulativem Verhalten zu erklären – ein Narrativ, das die Wirklichkeit vermietender Privatpersonen verfehle und falsche politische Signale sende.

Haus & Grund Deutschland warnt davor, die Veröffentlichung als Einstieg in eine vergemeinschaftete Wohnungspolitik zu interpretieren. Europa könne koordinieren und unterstützen, doch die Verantwortung für Wohnungsmarktregeln, Genehmigungsverfahren, Steuerpolitik und Mietrecht liege zu Recht bei den Mitgliedstaaten. Nationale Lösungen seien notwendig, weil Wohnungsmärkte lokal geprägt seien und differenzierte Antworten erforderten. „Wir fordern die Bundesregierung auf, diese Kompetenz klar zu verteidigen und einer Überdehnung europäischer Zuständigkeiten entgegenzutreten“, sagte Warnecke.

Heizungsgesetz abschaffen – nicht umbenennen 11. Dezember 2025 - 14:07 Drucken

Heizungsgesetz abschaffen – nicht umbenennen
Haus & Grund warnt vor Etikettenschwindel

„Das Heizungsgesetz muss abgeschafft und nicht nur umbenannt werden. Das gilt insbesondere für die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der jüngsten Sitzung des Koalitionsausschusses.

Der als Heizungsgesetz bezeichnete Teil des Gebäudeenergiegesetzes überfordere die Eigentümer finanziell. „Wer eine kaputte Heizung ersetzen muss, aber nicht sofort auf einhundert Prozent erneuerbare Energien umsteigen kann, darf nicht zu teuren Zwischenlösungen – wie beispielsweise Hybridheizungen – gezwungen werden“, forderte Warnecke. Die aktuellen Regelungen seien für eine bezahlbare und unbürokratische Energiewende im Gebäudebereich untauglich. „Jetzt ist ein Neustart notwendig, kein Etikettenschwindel“, so der Verbandschef.

Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler ziehen nach Karlsruhe 10. Dezember 2025 - 9:48 Drucken

Grundsteuer: Haus & Grund und Bund der Steuerzahler ziehen nach Karlsruhe
Verbände sehen weiterhin hohe Belastung bei Bürgern

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat heute in den Grundsteuerverfahren das Bundesmodell vollumfänglich bestätigt und die Klagen abgewiesen. Damit bleiben die umstrittenen Bewertungsregeln und die auf ihrer Grundlage erlassenen Bescheide rechtlich vorerst bestehen, stellen Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler Deutschland (BdSt) fest. Beide Verbände kündigen sogleich an, gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zu unterstützen.

„Die Entscheidung des BFH ist zu respektieren, aber sie überzeugt uns in der Sache nicht“, erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland, Kai Warnecke. „Die neue Grundsteuer ist für viele Bürger komplexer, teurer und ungerechter geworden. Wir werden deshalb die verfassungsrechtliche Prüfung der Grundsteuer in Karlsruhe vorantreiben.“ BdSt-Präsident Reiner Holznagel betont: „Viele Steuerzahler erleben die Reform als XXL-Belastung. Wenn der BFH hier keine Grenzen setzt, sollte nun das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob das Bundesmodell mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist. Darum werden wir gemeinsam Verfassungsbeschwerde einlegen.“

Die Verbände verweisen auf erhebliche Mehrbelastungen in zahlreichen Städten und Gemeinden, obwohl die Reform politisch als aufkommensneutral angekündigt worden war. Zugleich kritisieren sie die starke Abhängigkeit von Bodenrichtwerten und pauschalierten Nettokaltmieten, die insbesondere Objekte in gefragten Lagen massiv verteuern. Warnecke: „Was Bürger zahlen, hängt immer stärker vom zufälligen Bodenrichtwert und vom Wohnort ab als von nachvollziehbaren Maßstäben. Das ist wohnungspolitisch schädlich und politisch kaum vermittelbar.“ Holznagel: „Die Grundsteuer droht zum intransparenten Flickenteppich zu werden. Genau das wollen wir mit unserer Verfassungsbeschwerde verhindern.“

Grundsteuer 2025: komplexer, teurer, ungerechter 12. November 2025 - 15:25 Drucken

Alle Ziele der Reform verfehlt

Die zum 1. Januar 2025 in Kraft getretene Reform der Grundsteuer sollte vereinfachen, gerechter machen und aufkommensneutral sein. Das hat Haus & Grund Deutschland von IW Consult prüfen lassen und die 100 größten Städte analysiert. Ergebnis: Für die meisten Bürgerinnen und Bürger wird Wohnen durch die neue Grundsteuer teurer.

„Das Fazit zur Reform der Grundsteuer ist ernüchternd: Viele Städte und Gemeinden haben die Reform für satte Steuererhöhungen genutzt. Es wurde nicht einfacher, es wurde nicht gerechter und für viele Bürgerinnen und Bürger wurde es teurer.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse bei der Vorstellung der Untersuchung heute in Berlin.

Zentrale Ergebnisse:
• Ranking 2025: Zwickau (Sachsen) liegt mit 258 Euro pro Jahr an der Spitze der günstigsten Großstädte. Am Ende des Feldes stehen Tübingen, Mannheim, Reutlingen, Stuttgart und Karlsruhe (alle in Baden-Württemberg). In Tübingen werden 1.377 Euro pro Jahr fällig – rund 434 Prozent mehr als in Zwickau für eine vergleichbar große Immobilie.

• Große Länderunterschiede: In den betrachteten Städten Sachsen-Anhalts zahlen Eigentümer eines Einfamilienhauses durchschnittlich 305 Euro pro Jahr, in Berlin hingegen durchschnittlich 850 Euro – der höchste Durchschnittswert im Bundesländervergleich.

• Deutliche Auswirkungen der unterschiedlichen Steuermodelle: Die einfachen Modelle in Niedersachsen und Bayern führen auch zu fairen Steuern. Das wertorientierte Modell in Baden-Württemberg hingegen hat dem Bundesland einen beispiellosen Abstieg im Ranking beschert.

• Das Bundesmodell hat ebenfalls zahlreiche Steuersteigerungen ermöglicht und ist wegen seiner Komplexität und Intransparenz Spitzenreiter bei der Unzufriedenheit der Bürger: 2,8 Millionen Einsprüche sprechen eine deutliche Sprache!

„Die Reform sollte Gleichbehandlung gewährleisten. Tatsächlich bestimmen die Modellwahl der Länder und die Hebesatzpolitik der Städte die Höhe der Grundsteuer stärker denn je. Für Eigentümer entsteht dadurch keine verlässliche, gerechte Belastung, sondern ein Flickenteppich aus teils massiv voneinander abweichenden Jahresbeträgen“, resümierte Warnecke. In der Konsequenz fordert Haus & Grund Deutschland, das bayerische oder das niedersächsische Grundsteuermodell umgehend in allen Ländern einzuführen!

Grundsteuer – jetzt geht es weiter! 11. November 2025 - 13:40 Drucken

Bundesfinanzhof verhandelt morgen zwei Musterverfahren

Haus & Grund Deutschland und der Bund der Steuerzahler (BdSt) bekräftigen ihr Engagement und unterstützen gleich mehrere Musterverfahren zur reformierten Grundsteuer. Am morgigen Mittwoch, 12. November, verhandelt der Bundesfinanzhof (BFH) in München drei Verfahren – davon zwei einschlägige Musterfälle. Die Verfahren haben eine grundsätzliche Bedeutung für die Bewertung von Immobilien nach dem Bundesmodell im Rahmen der Grundsteuer. Beide Verbände werden die Verhandlungen vor Ort begleiten.

Darum geht es genau
In den von beiden Verbänden unterstützten Musterfällen aus Köln und Berlin geht es um die Bewertung von Eigentumswohnungen als Grundlage für die Grundsteuer. So wurden die betreffenden Wohnungen mit stark pauschalisierten und intransparenten Werten ohne Berücksichtigung der tatsächlichen Marktverhältnisse vor Ort oder wertbeeinflussender Besonderheiten des einzelnen Grundstücks bewertet.

Im Kölner Fall ist nach Auffassung der beiden Verbände beispielsweise die Zuordnung zu einer bestimmten, deutlich höheren Bodenrichtwertzone trotz schlechterer Wohnlage unverständlich. Im Einzelnen: In Köln handelt es sich um eine Eigentumswohnung mit 54 Quadratmetern. Hier wurde ein Bodenrichtwert von 2.280 Euro angesetzt. Die Eigentümer besitzen ein weiteres Grundstück in unmittelbarer Nähe mit besserer örtlicher Lage. Dort wird ein deutlich geringerer Bodenrichtwert in Höhe von 530 Euro angesetzt. Doch diese Lage weist die bessere Infrastruktur auf und ist als Wohngebiet beliebter. Beim beklagten Grundstück führt der Ansatz des Bodenrichtwertes zudem zu einer Wertsteigerung von 130 Prozent gegenüber der bisherigen Bewertung.

Im Berliner Fall ist die Tabellen-Miete des Gesetzgebers gar nicht erzielbar.
Im Einzelnen: Im Klageverfahren handelt es sich um eine vermietete Eigentumswohnung nahe einer Bahntrasse. Die Wohnung wurde mit einer Kaltmiete von 5,07 Euro pro Quadratmeter vermietet (zum Stichtag der Bewertung am 1. Januar 2022). Der Grundsteuerbescheid setzt nun eine angepasste monatliche Nettokaltmiete von 9,32 Euro pro Quadratmeter als pauschalierte Miete nach dem neuen Bewertungssystem an. Dieser Wert ist über 80 Prozent höher als die erzielte Miete – er ist nicht realisierbar und realitätsfern. Dies vor dem Hintergrund, dass das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 558 Abs. 1 BGB) bestimmt, dass der Vermieter die Zustimmung zu einer Mieterhöhung nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen kann. Dies auch nur, wenn die Miete zum Zeitpunkt der beabsichtigten Erhöhung seit 15 Monaten unverändert war. Der Berliner Mietspiegel enthält in seiner Fassung von 2021 als Mittelwert der ortsüblichen Miete lediglich einen Wert von 6,47 Euro pro Quadratmeter. Über diesen Wert hinaus kann der betroffene Eigentümer nicht gehen. Sollte er dies dennoch versuchen, hätte der Mieter die Möglichkeit, sich gerichtlich dagegen zur Wehr zu setzen.

Die zugrunde gelegten Miet- und Bodenwerte kann der Eigentümer grundsätzlich gar nicht überprüfen oder gar korrigieren lassen, betonen die beiden Verbände. Demnach bleibt ihm nur die Möglichkeit eines teuren Vollgutachtens – auf eigenes Kostenrisiko. Beide Verbände halten diese Form der Grundsteuerbewertung für verfassungswidrig, da sie mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht vereinbar ist. Zudem war der Bund als Gesetzgeber zu einer solch weitreichenden Grundsteuerreform nicht befugt, so die Sicht der Verbände, weil die Grundsteuer eine Angelegenheit der Länder ist.

Fazit: Einer Grundsteuer ohne pauschalierte Werte müsste der Vorzug gegeben werden. Die Länder sollten die Öffnungsklausel nutzen. Der Vorschlag von Haus & Grund und Bund der Steuerzahler: Wir brauchen eine einfachere und nachvollziehbare Grundsteuer, die sich an den Modellen von Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen orientiert. Zu diesen Ergebnissen kommt auch das verfassungsrechtliche Gutachten zum Grundsteuer-Bundesmodell des Verfassungsrechtlers Professor Gregor Kirchhof. Auch müssten die Hürden für den Nachweis eines tatsächlich geringeren Wertes deutlich gesenkt werden.

„Steuern müssen einfach, nachvollziehbar und gerecht sein. Das gilt besonders für die Grundsteuer, die Millionen Bürger betrifft. Die anstehenden BFH-Verhandlungen können den Weg zu mehr Rechtssicherheit ebnen – für Eigentümer, Mieter und Gemeinden“, erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. BdSt-Präsident Reiner Holznagel fasst zusammen: „Die Grundsteuer betrifft alle Eigentümer und Mieter – direkt über den Steuerbescheid oder mittelbar über die Betriebskosten. Die heute geltenden Bewertungsregeln sind seit Jahren umstritten – sie führen zu Ungleichbehandlungen und damit zu Rechtsunsicherheit. Mit den Musterverfahren wollen wir klären lassen, wie eine verfassungskonforme Grundsteuer gestaltet werden muss.“

Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für Eigentümer werden 9. Oktober 2025 - 12:40 Drucken

Verbraucherfeindliche Regelung bei mangelhafter Behördenplanung

Mit der heute verabschiedeten Baugesetzbuch-Novelle will die Bundesregierung den Wohnungsbau beschleunigen – politisch wird sie als Bau-Turbo gefeiert. Haus & Grund Deutschland warnt jedoch vor einer Schattenseite der Reform: Der neue § 216a BauGB kann sich für private Immobilieneigentümer als verbraucherfeindliche Kostenfalle erweisen.

Der Paragraf regelt, was passiert, wenn ein Bebauungsplan später vom Gericht aufgehoben wird, weil er unzulässige Lärmbelastungen zugelassen hat. Zwar dürfen bereits errichtete Gebäude stehen bleiben, doch Behörden können nachträglich Lärmschutzmaßnahmen anordnen – und die Kosten auf die Eigentümer abwälzen.

„Der Bau-Turbo darf kein Risiko-Turbo für private Eigentümer werden“, warnt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. „§ 216a BauGB ist in seiner jetzigen Form verbraucherfeindlich. Er schützt Behörden und Planer, aber nicht die Menschen, die ihr Erspartes in Wohneigentum investieren. Wer fehlerhaft plant, muss auch zahlen, nicht die späteren Käufer.“

Gerade in neuen Baugebieten an lärmbelasteten Lagen gehen Kommunen und Projektentwickler bewusst planerische Risiken ein. Wenn diese Pläne später scheitern, bleiben die finanziellen Folgen an den privaten Eigentümern hängen, die im guten Glauben eine Wohnung oder ein Haus erworben haben.

„Das Vertrauen in Baurecht und Eigentum wird untergraben, wenn private Käufer für Fehler haften sollen, die sie weder verursacht haben noch erkennen konnten“, so Warnecke weiter. „Wohnen in der Innenstadt und Nutzungsmischung sind politisch gewollt. Die Folgekosten dieser Politik dürfen aber nicht einseitig den Bürgern aufgebürdet werden.“

Haus & Grund fordert deshalb klare gesetzliche Regeln: Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen dürfen nicht zu Lasten privater Eigentümer gehen. Die Kosten müssen von der planenden Gemeinde oder dem Projektentwickler getragen werden. Zudem müsse beim Verkauf solcher Objekte transparent über mögliche Risiken nach § 216a BauGB informiert werden.

Tag des Wohnens 2025: Vermietende Privatpersonen stärken 6. Oktober 2025 - 9:56 Drucken

Haus & Grund-Vereine im Dialog mit Bundestagsabgeordneten

Zum heutigen Tag des Wohnens (UN-Habitat-Tag) unterstreicht Haus & Grund Deutschland die zentrale Rolle der vermietenden Privatpersonen für einen stabilen, vielfältigen und bezahlbaren Mietwohnungsmarkt. Zahlreiche Haus & Grund-Vereine treten in diesen Tagen vor Ort mit ihren Bundestagsabgeordneten in den persönlichen Austausch, um die Bedeutung der vermietenden Privatpersonen für das Wohnen in Deutschland zu verdeutlichen.

„Ich freue mich, dass so viele unserer Vereine den Tag des Wohnens nutzen, um den direkten Dialog zu suchen. Der Tag des Wohnens erinnert daran, wie wichtig es ist, stabile und zukunftsfähige Wohnverhältnisse zu sichern – und dafür stehen wir, die vermietenden Privatpersonen“, sagte Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin.

Die vermietenden Bürger bieten 63,5 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland an. Sie sind Einzelpersonen oder Familien häufig mit ein oder zwei Objekten. Sie sind regional verwurzelt, wohnen oft in derselben Stadt oder im selben Haus wie ihre Mieter und pflegen langjährige, vertrauensvolle Mietverhältnisse. Viele sind im Rentenalter; Mieteinnahmen sichern ihre Altersvorsorge. Anders als große Anbieter verfügen sie über nur geringe finanzielle Puffer und gehen zurückhaltend mit Mieterhöhungen um.

„Wir erleben jedoch leider, dass immer mehr Bürger nicht mehr vermieten können, weil ihnen die rechtlichen Rahmenbedingungen das auskömmliche Vermieten von Wohnraum unmöglich machen. Wir werben daher für ein Mietrecht mit Blick auf vermietende Privatpersonen – zum Schutz der Mieter und zur Sicherung des Wohnungsangebots“, erläuterte Warnecke.

Hintergrund: Der Welttag des Wohn- und Siedlungswesens (Habitat-Tag) wurde von den Vereinten Nationen ins Leben gerufen und 1986 erstmals begangen. Er macht weltweit darauf aufmerksam, Wohnraum zu sichern und zukunftsfähig zu gestalten.

Haus & Grund Deutschland gewinnt beim mediaV-Award 30. September 2025 - 9:48 Drucken

Auszeichnung für besten Podcast

Haus & Grund Deutschland hat bei der diesjährigen Verleihung des mediaV-Awards in Köln den Preis für den besten Podcast gewonnen. Als Sieger ausgezeichnet wurde das Format „Vorwahl – Der Podcast, der Sie bis zur Wahl begleitet“. Damit konnte sich der Verband in einem starken Wettbewerbsumfeld durchsetzen. „Das ist eine tolle und wohlverdiente Auszeichnung für das gesamte Team“, freut sich Verbandspräsident Kai Warnecke.

Auch in der Kategorie „Bester Social Media-Auftritt“ stand Haus & Grund Deutschland mit seinem Instagram-Auftritt auf der Shortlist der Nominierten – ein weiterer Beleg für die Qualität und Vielfalt der Kommunikationsarbeit von Haus & Grund Deutschland. Hervorzuheben ist zudem, dass Haus & Grund-Vizepräsident Alexander Blazek für sein langjähriges Engagement und seine Verdienste rund um die Themen Wohnen und Verbandsarbeit mit dem Sonderpreis des mediaV-Awards 2025 ausgezeichnet wurde.

Der mediaV-Award wird vom Fachmagazin Verbändereport verliehen und zeichnet herausragende Medien- und Kommunikationsprojekte von Verbänden und Organisationen aus. Aus nahezu 100 eingereichten Beiträgen hat eine unabhängige Jury die überzeugendsten Projekte in insgesamt 14 Kategorien nominiert. Die Nominierungen und Auszeichnungen unterstreichen, wie wichtig Sichtbarkeit, kreative Formate und inhaltliche Qualität in der heutigen Verbandskommunikation sind.

Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht 17. September 2025 - 9:52 Drucken

Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht

Anlässlich der heute stattgefundenen Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:

„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.

Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.

Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.

Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“

Haus & Grund zur BMJV-Kommission Mietrecht

Anlässlich der heute stattgefundenen Auftaktsitzung der Expertenkommission Mietrecht im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erklärt der Präsident von Haus & Grund Deutschland Dr. Kai Warnecke:

„Die Kompetenz der Kommission kann nicht genutzt werden, weil ihr Auftrag zu eng gefasst ist. Deshalb erwarte ich keinen wirksamen Beitrag zur Lösung der Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Insbesondere in den angespannten Wohnungsmärkten wird sich die Lage mit den geplanten Verschärfungen des Mietrechts zusätzlich verschlechtern und den dringend benötigten Wohnungsneubau weiter ausbremsen.

Die Kommission packt die Probleme nicht an der Wurzel, sondern versucht, sich an den Symptomen abzuarbeiten. Dieses Vorgehen kann nicht zum Erfolg führen. Eine ergebnisoffene Diskussion wäre zielführender gewesen.

Die heutige Sitzung macht deutlich, dass der Koalitionsvertrag die Realität am deutschen Wohnungsmarkt in erheblichem Maße verkennt. Dass die Kommission dennoch innerhalb der engen Vorgaben des Koalitionsvertrags arbeiten muss, unterstreicht, dass praxistaugliche Lösungen unter diesen Rahmenbedingungen nicht erarbeitet werden können.

Fazit: Die Expertenkommission zum Mietrecht stellt eine vertane Chance dar. Die Bundesregierung wäre gut beraten, die Spirale der Fehlentwicklungen am Wohnungsmarkt nicht weiter zu verschärfen. Wir fordern die Bundesjustizministerin daher auf, endlich eine grundlegende Kehrtwende im Mietrecht einzuleiten, um die dringend notwendige Entlastung am Wohnungsmarkt zu erreichen.“

BMJ-Expertenkommission: Mietrechts-Verschärfungen wären der Todesstoß für den deutschen Wohnungsmarkt 15. September 2025 - 19:19 Drucken

BMJ-Expertenkommission: Mietrechts-Verschärfungen wären der Todesstoß für den deutschen Wohnungsmarkt
Haus & Grund erwartet ergebnisoffene Diskussion

Anlässlich des Auftakts der Expertenkommission Mietrecht des Bundesministeriums für Justiz erklärt Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke:

„Die Bilanz von zehn Jahren Mietpreisbremse fällt eindeutig aus: Die Auswirkungen auf den deutschen Wohnungsmarkt sind verheerend. Das Vorhaben der Bundesjustizministerin, das deutsche Mietrecht jetzt noch weiter zu verschärfen, wird die Lage weiter dramatisch verschlechtern. Dass die Bundesregierung der Bevölkerung Mietrechtsverschärfungen als Maßnahmen des Mieterschutzes verkauft, verkennt nicht nur die Realität, sondern ist ein Etikettenschwindel.“

Der dringend benötigte Wohnungsneubau in Deutschland kommt nicht in Schwung, weil Regulierungen und vom Staat beeinflusste Kosten die Investitionsbereitschaft massiv hemmen. Anstelle jetzt noch weiter auf ordnungsrechtliche Sanktionen zu setzen, wäre genau das Gegenteil zielführend: Anreize schaffen, damit es durch mehr Angebot zur Entspannung des Mietmarkts kommt. Das bescheinigen auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute, die neben Haus & Grund, dem Deutschen Mieterbund und weiteren Gruppen an der Expertenkommission teilnehmen. Warnecke weiter:

„Ich erwarte, dass in der Expertengruppe Mietrecht ergebnisoffen über die Probleme des deutschen Wohnungsmarkts und taugliche Lösungsansätze diskutiert wird. Die Veranstaltung darf nicht zur Farce werden, bei der das Ergebnis schon zuvor feststeht. Beim Mietrecht muss es endlich zur Wende komme, gerade im Sinne eines gesunden Mietmarkts. Ansonsten möchte doch erst recht niemand mehr in Deutschland neu bauen oder Vermieter sein. Wir haben ein gemeinsames Ziel: mehr Wohnungsneubau. Die Expertengruppe Mietrecht hat mit Blick auf ihre konkreten Vorhaben jedoch eher das Potenzial, dem deutschen Wohnungsmarkt den Todesstoß zu versetzen.“

Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge 10. September 2025 - 10:38 Drucken

Erbschaftsteuer: Haus & Grund fordert höhere Freibeträge
Regelmäßige Anpassung erforderlich

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßt die vom bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder angestoßene Debatte über eine Reform der Erbschaftsteuer. „Die Diskussion kommt zur richtigen Zeit, denn die bestehenden Freibeträge sind seit Jahren realitätsfern“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die seit 2009 unveränderten Freibeträge bei der Erbschaftsteuer endlich anzuheben. Zwar stehen Kindern derzeit 400.000 Euro und Ehepartnern 500.000 Euro steuerfrei zu – doch angesichts der Immobilienpreisentwicklung reicht das in vielen Regionen längst nicht mehr aus.

So kostet eine 100-Quadratmeter-Familienwohnung in München durchschnittlich über 900.000 Euro. Bereits bei einer einzigen Immobilie wird der Freibetrag für Kinder deutlich überschritten, sodass Erbschaftsteuer fällig wird. „Es ist nicht hinnehmbar, dass Familien in München oder Frankfurt beim Vererben einer normalen Wohnung zur Kasse gebeten werden, während in Regionen mit niedrigen Immobilienwerten selbst große Einfamilienhäuser steuerfrei übergehen. Die Politik muss hier dringend handeln und die Freibeträge an die Preisentwicklung auf den Immobilienmärkten anpassen“, erklärte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Haus & Grund erinnert daran, dass die Freibeträge zuletzt vor mehr als 15 Jahren angepasst wurden. Seitdem haben sich die Immobilienpreise in vielen Ballungsräumen verdoppelt oder gar verdreifacht. Hinzu kommt, dass zum 1. Januar 2022 die Bewertungsregeln für Immobilien verschärft wurden – zum Nachteil der Erben. Dadurch werden die Verkehrswerte künstlich höher angesetzt, was dazu führt, dass die Freibeträge noch schneller überschritten werden.

Haus & Grund fordert daher, die Freibeträge künftig automatisch an die Entwicklung der Immobilienpreise zu koppeln. Damit würden die Freibeträge regelmäßig an die tatsächlichen Marktverhältnisse angepasst und die bestehende Gerechtigkeitslücke zwischen teuren und günstigen Regionen geschlossen. „Die Erbschaftsteuer darf nicht dazu führen, dass Familien ihr Zuhause verlieren. Eine dynamische Anpassung der Freibeträge an die Immobilienpreisentwicklung ist überfällig“, so Warnecke weiter.

Wohnungsmarkt: Bundesregierung kann hohe Erwartungen bisher nicht erfüllen 4. September 2025 - 11:45 Drucken

Wohnungsmarkt: Bundesregierung kann hohe Erwartungen bisher nicht erfüllen
WohnKlima-Index zeigt deutliche Eintrübung

Die insbesondere von der Union geweckten Erwartungen an einen Kurswechsel am Wohnungsmarkt wurden bisher enttäuscht. Das zeigt der aktuelle WohnKlima-Index von Haus & Grund Deutschland. „Nach dem Bruch der Ampel haben die vermietenden Eigentümer Hoffnung geschöpft, die eng mit der Union verknüpft war. Diese wurde mit dem Koalitionsvertrag und den danach folgenden Beschlüssen bitter enttäuscht“, erläuterte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

Vor allem die Eintrübung der aktuellen Lagebewertung und die zunehmende Sorge um regulatorische Belastungen drücken die Stimmung unter vermietenden Privatpersonen. Die anhaltend schwache Erwartungshaltung für die Zukunft verstärkt diesen Befund. Die positive Entwicklung der Wohnkostenbelastung für Mieter kann das nicht kompensieren. Für eine nachhaltige Stimmungsaufhellung müssten vor allem vertrauensbildende politische Maßnahmen und verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. „Dass die Bundesregierung diese Kraft entwickelt, ist nach einem Blick in den Koalitionsvertrag und die anstehende Arbeit der Mietrechtkommission fraglich. Notwendig wäre es, damit der Mietwohnungsmarkt wieder funktioniert – für Mieter und Vermieter“, betonte Warnecke.

Alle Zahlen zum WohnKlima-Index: Der WohnKlima-Index

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft warnt vor falschen Weichenstellungen beim Glasfaserausbau 1. September 2025 - 9:57 Drucken

Wohnungs- und Immobilienwirtschaft warnt vor falschen Weichenstellungen beim Glasfaserausbau
Haus & Grund, GdW und BFW fordern praxisgerechte Anpassungen bei der geplanten TKG-Novelle

Die drei führenden Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft – Haus & Grund Deutschland, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW sowie der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – appellieren an die Bundesregierung, bei der geplanten Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die richtigen Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau zu schaffen.

Die Verbände begrüßen den politischen Willen, den Glasfaserausbau zu beschleunigen. Allerdings würden die derzeit vorliegenden Eckpunkte des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in ihrer jetzigen Form teilweise das Gegenteil bewirken: Investitionen würden erschwert und Kooperationen zwischen Telekommunikationsunternehmen und Wohnungswirtschaft gefährdet.

Ein besonders kritischer Punkt ist die geplante Ausweitung der sogenannten Duldungspflicht, nach der Gebäudeeigentümer einem Vollausbau zustimmen müssten. Dies würde nach Ansicht der Verbände nicht zu einem beschleunigten Ausbau führen, sondern vielmehr zu Unsicherheit, Rechtsstreitigkeiten und Verzögerungen. Zudem würden marktstarke Telekommunikationsunternehmen zu Lasten mittelständischer Wettbewerber einseitig gestärkt. Auch die vorgeschlagenen Änderungen zur Mitnutzung bestehender Netze und die Beibehaltung der ausschließlich Gebäudeeigentümer diskriminierenden Konzernklausel stehen nach Ansicht der Verbände einem fairen Wettbewerb sowie europarechtlichen Vorgaben im Weg.

Die drei Verbände fordern daher die Bundesregierung auf, bei den Überlegungen für die TKG-Novelle grundlegend nachzubessern und gemeinsam mit der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten.

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke: „Der Glasfaserausbau ist ein zentrales Infrastrukturprojekt, das wir ausdrücklich unterstützen. Aber er darf nicht zulasten von Eigentumsrechten und fairen Wettbewerbsbedingungen erfolgen. Eine Ausweitung der Duldungspflichten würde Rechtsunsicherheit und Konflikte schaffen, statt den Ausbau zu beschleunigen. Was wir brauchen, sind verlässliche, partnerschaftliche Rahmenbedingungen, die Investitionen fördern und Kooperationen stärken. Nur so können wir gemeinsam die digitale Zukunft erfolgreich gestalten.“

GdW-Präsident Axel Gedaschko: „Unsere Wohnungsunternehmen sind zentrale Partner beim Glasfaserausbau – sowohl im Neubau als auch in der Nachrüstung von Beständen. Doch statt den Ausbau zu erleichtern, drohen die vorgeschlagenen Regelungen, Investitionen zu hemmen und die erfolgreiche Zusammenarbeit von Wohnungswirtschaft und Netzbetreibern zu unterlaufen. Wir brauchen keine Überregulierung und Zwang, sondern verlässliche und investitionsfreundliche Rahmenbedingungen.“

BFW-Präsident Dirk Salewski: „Die mittelständischen Immobilien- und Wohnungsunternehmen sind natürlich am schnellen und reibungslosen Glasfaserausbau interessiert. Kontraproduktive Eingriffe in Grundrechte der Eigentümer und in den Wettbewerb lehnen wir jedoch klar ab. Zwangsweise einen bestimmten Anbieter festzulegen, bedroht Investitionsbereitschaft und die partnerschaftliche Kooperation, die den Glasfaserausbau bislang getragen hat.“
Nur, wenn partnerschaftliche Modelle zwischen Telekommunikationswirtschaft und Wohnungs- und Immobilienunternehmen gestärkt werden, kann der Glasfaserausbau in Deutschland schnell, flächendeckend und verbraucherfreundlich umgesetzt werden.

Die gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Download.

Über Haus & Grund:
Haus & Grund ist mit über 945.000 Mitgliedern der Vertreter der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Deutschland. Den Zentralverband mit Sitz in Berlin tragen 22 Landesverbände und 840 Ortsvereine. 2024 wurde Haus & Grund für sein Engagement im Zusammenhang mit dem Heizungsgesetz (Gebäudeenergiegesetz) von der DGVM zum „Verband des Jahres“ ernannt. Die privaten Immobilieneigentümer verfügen über 79,4 Prozent aller Wohnungen in Deutschland. Sie bieten 63,5 Prozent der Mietwohnungen und knapp 30 Prozent aller Sozialwohnungen an. Sie stehen zudem für 76 Prozent des Neubaus von Mehrfamilienhäusern.

Über den GdW:
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Über den BFW:
Dem BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen als Interessenvertreter der mittelständischen Immobilienwirtschaft gehören derzeit rund 1.600 Mitgliedsunternehmen an. Als Spitzenverband wird der BFW von Landesparlamenten und Bundestag bei branchenrelevanten Gesetzgebungsverfahren angehört. Die Mitgliedsunternehmen stehen für 50 Prozent des Wohnungs- und 30 Prozent des Gewerbeneubaus. Sie prägen damit entscheidend die derzeitigen und die zukünftigen Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland. Mit einem Wohnungsbestand von 3,1 Millionen Wohnungen verwalten sie einen Anteil von mehr als 14 Prozent des gesamten vermieteten Wohnungsbestandes in der Bundesrepublik. Zudem verwalten die Mitgliedsunternehmen Gewerberäume von ca. 38 Millionen Quadratmetern Nutzfläche.

Haus & Grund fordert zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes 24. Juli 2025 - 14:44 Drucken

Haus & Grund fordert zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes
Eigentümer benötigen Planungssicherheit und Förderung

Der Eigentümerverband begrüßt den Plan der Koalition, das Heizungsgesetz abzuschaffen. „Die Ankündigungen von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, bei der Wärmewende künftig vor allem den CO2-Preis wirken lassen zu wollen und zügig die Weichen für ein technologieoffenes Gebäudeenergiegesetz stellen zu wollen, unterstützen wir ausdrücklich“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Er betonte, dass Eigentümer zunächst Planungssicherheit durch eine verbindliche Wärmeplanung vor Ort benötigen. Hier seien die Kommunen in der Pflicht und sie müssen ihre Absichten auch frühzeitig gegenüber ihren Bürgern kommunizieren. „Erst wenn ein Eigentümer weiß, dass sein Haus nicht an ein Wärmenetz angeschlossen wird, kann er sich um Alternativen kümmern“, so Warnecke.

Er ergänzte, dass die Kosten des Umstiegs auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung für viele Eigentümer aus eigenen Mitteln nicht zu bezahlen seien. Deshalb ist nach Auffassung des Verbandes auch ohne Heizungsgesetz eine verlässliche Förderung in der bisherigen Höhe unerlässlich. „Die zügige Abschaffung des Heizungsgesetzes wäre ein starkes Signal für die Eigentümer und ein wichtiger Schritt, den aktuellen Attentismus zu überwinden“, unterstrich Warnecke.

Aktuelle Befragung: Vermietende Privatpersonen stehen für soziales Wohnen 23. Juli 2025 - 9:48 Drucken

Aktuelle Befragung: Vermietende Privatpersonen stehen für soziales Wohnen
Haus & Grund fordert mietrechtliche Konsequenzen

„Vermietende Privatpersonen handeln verantwortungsvoll, investieren aus eigener Tasche und sichern damit bezahlbaren Wohnraum in Deutschland.“ So fasste Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die Ergebnisse der aktuellen Haus & Grund-Vermieterbefragung zusammen. Er forderte von der Bundesregierung, die fundamentalen Unterschiede zwischen den Vermietergruppen endlich anzuerkennen und vermietende Privatpersonen mietrechtlich anders zu stellen als große Wohnungskonzerne.

Die zentralen Ergebnisse im Überblick:
• Ein Viertel der Befragten verfügt über ein bis zwei vermietete Wohneinheiten. 56,3 Prozent vermieten maximal fünf Wohneinheiten. Zwei Drittel erzielen damit jährlich weniger als 30.000 Euro an Mieteinnahmen – bei der Hälfte liegt der Betrag sogar unter 20.000 Euro. Die Mieteinnahmen – von den Ausgaben und Steuern noch abgezogen werden – stellen oft einen Beitrag zur Altersvorsorge dar.
• Bei Berücksichtigung notwendiger vermietungsbedingter Ausgaben geben 31,8 Prozent an, dass die Einnahmen gerade die laufenden Ausgaben decken. Bei 13 Prozent der Befragten liegen die Ausgaben sogar über den Einnahmen.
• Über 60 Prozent der Befragten verzichtet über Jahre auf Mieterhöhungen oder passt sie alle drei bis fünf Jahre nur moderat an. 7 Prozent gaben an, in laufenden Mietverhältnissen nie die Miete zu erhöhen. Nur jeder zehnte Vermieter passt regelmäßig mit der Marktentwicklung seine Mieten an.
• Rund 40 Prozent der Befragten planen Investitionen in energetische Maßnahmen – die sie meist aus Eigenmitteln finanzieren wollen. Gleichzeitig benennen viele gravierende Hemmnisse: 64,7 Prozent sehen eine fehlende Rentabilität, 35 Prozent verweisen auf komplizierte Anforderungen im Mietrecht und 30,2 Prozent auf bürokratische Hürden.
• Die Auswertung zur kommunalen Wärmeplanung zeigt: Nur 8,2 Prozent der Befragten wissen von einer entsprechenden Planung in ihrer Kommune. Knapp zwei Drittel geben an, dass diese bislang keinerlei Einfluss auf Investitionen hatte.

„Es ist hinlänglich bekannt, dass knapp zwei Drittel aller Mietwohnungen in Deutschland von Privatpersonen angeboten werden. Damit diese Eigentümer in der breiten Masse in eine klimaneutrale Energieversorgung der Wohnungen und in den Abbau von Barrieren investieren können, brauchen wir endlich wieder ein Mietrecht mit Augenmaß“, so Warnecke. Es sei höchste Zeit, die politische Schlagseite zulasten vermietender Privatpersonen zu beenden.

Hintergrund: Die Vermieterbefragung 2025 wurde von Haus & Grund Deutschland als Online-Erhebung vom 16. Dezember 2024 bis 17. März 2025 eigenständig durchgeführt. Insgesamt nahmen über 9.000 Mitglieder teil – es wurden sowohl personenbezogene als auch gebäudespezifische Merkmale erhoben. Die statistische Datenbereinigung und Gewichtung erfolgte im Anschluss durch das CIMA Institut für Regionalwirtschaft.

Die vollständigen Ergebnisse der Vermieter Befragung finden Sie hier: hausundgrund.de/vermieterbefragung

Mietpreisbremse verlängert: Regierung hält an Fetisch fest 26. Juni 2025 - 12:07 Drucken

Mietpreisbremse verlängert: Regierung hält an Fetisch fest
Haus & Grund fordert rationale Problemlösung statt Ideologisierung

„Die Mietpreisbremse ist längst zu einem politischen Fetisch geworden: Die Regierungskoalition klammert sich an ein Instrument, das mehr schadet als hilft, aber weiterhin als Beruhigungspille dienen soll.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke die heutige Verlängerung der Mietpreisbremse durch den Bundestag.

Haus & Grund weist darauf hin, dass Regulierungen wie die Mietpreisbremse seit ihrer Einführung 2015 national und international mehrfach evaluiert wurden – mit ernüchterndem Ergebnis. Das Ziel, allen Bevölkerungsschichten Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten zu sichern, werde deutlich erkennbar nicht erreicht. Stattdessen seien die negativen Nebenwirkungen erheblich: Investitionszurückhaltung bei privaten Eigentümern, ein nicht ausreichend steigendes Wohnungsangebot und eine zunehmende Verunsicherung auf Vermieterseite. „Anstatt mutige Strukturreformen anzugehen, versteckt sich die Politik hinter einer Scheinlösung“, so Warnecke weiter. „Die Mietpreisbremse beruhigt das schlechte Gewissen, verhindert aber reale Lösungen.“

Es sei ein fataler Irrweg, immer neue Regulierungen einzuführen, statt die Rahmenbedingungen für mehr Wohnungsbau und für einen flexibleren Mietwohnungsmarkt zu verbessern. Mietendeckel, Bremse und Kappungen seien Symptome eines tiefen Misstrauens gegenüber dem Markt – und letztlich auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, die in Eigentum investieren wollen. „Der Staat darf sich nicht länger als besserer Vermieter inszenieren“, betont Warnecke. „Was wir brauchen, sind Anreize für Neubau, weniger Bürokratie und Vertrauen in private Initiative.“

Bundesregierung vergibt Chance auf Senkung der Wohnkosten 25. Juni 2025 - 15:11 Drucken

Bundesregierung vergibt Chance auf Senkung der Wohnkosten
Durch hohe Strompreise droht Kostenfalle

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland kritisiert die Entscheidung der Bundesregierung, die Stromsteuer nicht zu senken. „Die Bürger leiden unter historisch hohen Strompreisen. Auch im europäischen Vergleich hat Deutschland die höchsten Strompreise. Umso unverständlicher ist es, wenn die Bundesregierung jetzt nicht das Ruder herumreißt und endlich die hohen Steuern auf Strom senkt“, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke heute in Berlin.

Er verwies darauf, dass allein zwischen 2020 und 2024 der durchschnittliche Strompreis für Haushalte um 28,6 Prozent gestiegen ist. „Die Energiewende schreitet weiter voran. Der Autoverkehr und die Wärmeversorgung werden mehr und mehr elektrifiziert. Wenn hier nicht endlich etwas passiert, werden die Bürger in eine Kostenfalle getrieben. Dazu darf es nicht kommen“, warnte Warnecke.

Verlängerung der Mietpreisbremse verlängert die Probleme 23. Juni 2025 - 10:07 Drucken

Verlängerung der Mietpreisbremse verlängert die Probleme
Haus & Grund appelliert: Lösung statt Nebelkerzen nötig

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland lehnt eine nochmalige Verlängerung der Mietpreisbremse strikt ab. „Damit wird eine weitere Nebelkerze geworfen und die Lösung der Probleme auf dem Mietwohnungsmarkt auf die lange Bank geschoben“, kommentierte Verbandspräsident Kai Warnecke vor der heutigen Expertenanhörung im Bundestag.

Haus & Grund stützt seine ablehnende Haltung im Wesentlichen auf folgende Argumente:

• Mietpreisregulierungen erweisen sich in empirischen Studien als kurzfristig weitgehend wirkungslos und langfristig kontraproduktiv.
• Die Mietpreisbremse ist nur ein populistisches Schlagwort, dessen Funktion im sozialen Mietrecht die damit verbundene Erwartung der Bürger nicht erfüllen kann.
• Die ortsübliche Vergleichsmiete ist in der Praxis nicht immer eindeutig festzustellen. Die Anknüpfung der Mietpreisbremse hieran überfordert insbesondere vermietende Privatpersonen, denn sie verfügen – im Gegensatz zu großen Wohnungsanbietern – nicht über Rechtsabteilungen. Vermietende Privatpersonen werden daher durch die Mietpreisbremse überproportional belastet.
• Die Mietpreisbremse verstößt gegen das Grundgesetz.
• Die Mietpreisbremse verschärft im Zusammenspiel mit weiteren Mietpreisregulierungen Marktverzerrungen und verhindert Investitionen in Neubau und Modernisierung.
• Die immer weitergehenden Mietpreisregulierungen stehen im Widerspruch zu Empfehlungen der EU sowie des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

„Auch im Sinne der Wohnungssuchenden muss die staatliche Überregulierung des Mietwohnungsmarktes endlich aufgebrochen werden. Erst dann wird es zu Entlastungen kommen“, betonte Warnecke. Wenn die Mietpreisbremse bis zum Ende der Legislaturperiode gelte, könne die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem und energetisch modernisiertem Wohnraum nicht mehr sichergestellt werden.

Haus & Grund Deutschland begrüßt, dass die Regierungskoalition am bisherigen Stichtag für die Neubauausnahme von der Mietpreisbremse festhält. „Bereits die Debatte darüber hat erneut Investitionszurückhaltung befördert“, sagte Warnecke.

EU-Kommission rät: Mietpreisbremse nicht verlängern 13. Juni 2025 - 12:51 Drucken

EU-Kommission rät: Mietpreisbremse nicht verlängern
Risiko für wirtschaftlichen Aufschwung

Die EU-Kommission hält die Mietpreisbremse für ein wesentliches Investitionshindernis in neuen zusätzlichen Wohnraum. Dieser Neubau sei jedoch dringend notwendig, damit Menschen dort bezahlbare Wohnungen fänden, wo sie arbeiteten. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland heute in Berlin mit Verweis auf eine aktuelle Kommissionsanalyse der makroökonomischen Situation in den EU-Mitgliedsstaaten hin.

„Die Mietpreisbremse bei Neuvermietungen sorgt im Zusammenspiel mit sehr limitierten Mieterhöhungen in bestehenden Mietverträgen dafür, dass die Umzugsbereitschaft schwindet. Wenn Menschen aus familiären oder beruflichen Gründen eigentlich umziehen wollen, dies aber nicht tun, weil die aktuelle Miete sehr günstig und neuer Wohnraum schwer zu finden ist, hat dies ernsthafte Konsequenzen nicht nur für den Wohnungsmarkt, sondern für die ökonomische Entwicklung insgesamt“, erläuterte Verbandspräsident Kai Warnecke. Er forderte die Bundesregierung auf, die Spirale immer stärkerer Regulierung zu verlassen.

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